Niedersachsen: Bisher rund 60 Datenschutz-Beschwerden wegen Corona-Gästelisten
Name und Wohnort müssen Besucher eines Cafés angeben. Sonst ist das Betreten nicht erlaubt. Die Erfassung der Daten ist nicht immer datenschutzkonform.
Bei der niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten sind bisher rund 60 Beschwerden wegen mutmaßlich falscher Erfassung von Kontaktdaten auf Corona-Gästelisten eingegangen. Das teilte ein Behördensprecher in Hannover mit.
Um die Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Gastronomie, Fitnessstudios oder aber auch Friseure dazu verpflichtet, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer ihrer Kunden aufzunehmen. Bei der überwiegenden Mehrheit der Beschwerden – nämlich etwa 40 – ging es dem Sprecher zufolge darum, dass Listen offen auslagen oder nicht erlaubte Daten abgefragt wurden.
Daten-Abfrage ohne Verpflichtung und falsche Übermittlung
16 Beschwerden bezogen sich darauf, dass Unternehmen Daten abfragten, obwohl sie dazu laut der Corona-Verordnung des Landes gar nicht verpflichtet waren. Die Landesregierung hat festgelegt, dass nur Betreiber beispielsweise von Fitnessstudios, Cafés oder Restaurants Namen, Adresse sowie die Zeit der Ankunft und des Verlassens dokumentieren müssen. Sportvereine müssen ab Montag (6.7.) die Kontaktdaten aller Beteiligter von Trainingsspielen erfassen.
"Auch wäre es unzulässig, Listen, die mehrere Tage oder Wochen umfassen, an das Gesundheitsamt zu übermitteln, obwohl dieses nur die Kontaktdaten eines bestimmten Tages anfordert", erläuterte der Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel. Die Listen müssten nach vier Wochen mit einem Aktenvernichter entsorgt werden.
Geldbuße oder Anweisung zur datenschutzkonformen Erfassung
Die Landesdatenschutzstelle prüft die eingehenden Beschwerden. Unternehmen müssen entweder Geldbußen zahlen, oder sie bekommen eine Anweisung zur datenschutzkonformen Erfassung für die Zukunft. Die Sanktionsform sei abhängig vom Fall, sagte der Sprecher. Auch erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, zur Situation Stellung zu nehmen.
(bme)