Notebook-Auspacken am Flughafen wieder Pflicht wegen Zweifeln an CT-Scannern

Im Handgepäck kaum Flüssigkeiten: Mit einer Verschärfung ist das beim Fliegen nun wieder der Standard. Auch Elektronik muss aus dem Koffer.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 188 Kommentare lesen
Sicherheitskontrolle am Flughafen Baltimore

Wie hier in den USA müssen auch in der EU bald wieder Flüssigkeiten und Elektronik ausgepackt werden.

(Bild: US Department of Homeland Security)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Nico Ernst
  • mit Material der dpa

Fluggäste dürfen künftig doch keine größeren Flaschen mit Flüssigkeit im Handgepäck mit in den Flieger nehmen. An den Flughäfen werden die Flüssigkeitsregeln wieder verschärft. Passagiere dürfen nach Angaben der Bundespolizei und des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport seit Beginn des September 2024 Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind.

Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen. Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. Auch größere Flaschen konnten teilweise im Handgepäck bleiben. Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der aufgekommenen Sicherheitszweifel vorerst Schluss.

Nach neuen Vorgaben der EU sind größere Flaschen wieder verboten, während die Behälter bis 100 Milliliter im Handgepäck bleiben können und nicht extra ausgepackt werden müssen. Auch elektronische Geräte können im Koffer bleiben. An den in Deutschland noch weitverbreiteten Kontrollspuren mit herkömmlichen Scannern wie Röntgengeräten sind Elektronik und Beutel hingegen weiterhin zeitraubend auszupacken und vorzuzeigen. Ausgenommen von den Flüssigkeitsregeln sind Medikamente und flüssige Babynahrung.

(nie)