Noyb gegen X: Illegales Datensammeln für KI-Training

xAI darf keine personalisierten Daten mehr von X nutzen – zumindest vorerst. Noyb legt allerdings weitere Beschwerden ein.

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Datenpunkte im Kopf einer Person, futuristische Darstellung

(Bild: vs148/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Die irische Datenschutzbehörde hat ein Gerichtsverfahren gegen X eröffnet. Die Plattform sammelt seit einer Weile personenbezogene Daten, um damit ihre KI-Modelle zu trainieren. Konkret geht es um die Künstliche Intelligenz von Elon Musks KI-Firma xAI, die er Anfang 2023 gegründet hat. Dem Datenschutzverein Noyb reicht das noch nicht, sie haben Beschwerden in neun EU-Ländern eingereicht.

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Die Nutzung der Daten erfolgt laut Noyb ohne die Zustimmung der Menschen, die bei X Beiträge verfasst haben. X hat laut des Vereins nicht einmal die Nutzer darüber informiert, dass ihre Daten für das KI-Training verwendet werden. In einem Blogbeitrag schreiben die Datenschützer, es geht um die Daten von etwa 60 Millionen Menschen in Europa. Zwar habe die zuständige irische Datenschutzbehörde (DPC) deshalb ein Verfahren eingeleitet, Noyb sagt aber, die DPC scheine nicht bereit zu sein, die DSGVO vollständig durchzusetzen. Die DPC ist dafür bekannt, großen Tech-Unternehmen eher freundlich gesinnt zu sein.

Auch Meta hatte erst kürzlich versucht, die öffentlichen Daten aller Menschen auf den Meta-Plattformen für das eigene KI-Training nutzen zu dürfen. Immerhin hatte der Konzern die Nutzer per Hinweis darauf hingewiesen und sogar eine Möglichkeit zum Einspruch geschaffen. Obwohl es erst eine Erlaubnis der irischen Datenschützer gab, beschwerten sich weitere Datenschützer. Es folgte eine Aufforderung der DPC, woraufhin Meta das Vorhaben zunächst komplett abbrach.

X soll bereits seit Mai 2024 die Daten von der Plattform sammeln und unwiderruflich für die Entwicklung der KI Grok nutzen. Laut Noyb habe es am vergangenen Donnerstag deshalb eine erste Gerichtsverhandlung gegeben. Datenschützer Max Schrems schreibt im Beitrag: "Die Gerichtsdokumente sind nicht öffentlich, aber aus der mündlichen Anhörung geht hervor, dass die Datenschutzbehörde nicht die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung selbst infrage gestellt hat. Es scheint, dass die DPC sich mit einer sogenannten 'Risiko-Eindämmung' zufriedengibt und eher die mangelnde Kooperation von X (ehemals Twitter) kritisiert. Die Behörde scheint nur Randthemen anzugehen, scheut aber vor dem Kernproblem zurück."

Noyb hofft, dass mit zunehmender Beteiligung der nationalen Datenschutzbehörden mehr Klarheit darüber geschaffen wird, was mit den Daten geschieht, die bereits in KI-Modelle eingeflossen sind. Und dass die grundlegende Frage nach der Einwilligung geklärt wird. Bisher hat sich die DPC mit X auf eine Pause der Datensammelei bis September geeinigt. In der DSGVO ist die informierte Einwilligung zur Verarbeitung der Daten vorgesehen – diese verlangen die Datenschützer.

(emw)