OEZ-Attentat: Urteil gegen Darknet-Administrator rechtskräftig
Das Urteil gegen den Betreiber einer Plattform im Darknet ist rechtskräftig. Dort hatte der Schütze aus dem Münchener Einkaufszentrum seine Waffe gekauft.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das Urteil gegen den Betreiber einer Plattform im Darknet ist rechtskräftig. Sechs Jahre muss der Mann in Haft. In dem von ihm betreuten Forum hatte der Münchener Attentäter vom Juli 2016 seine Waffe gekauft. Neun Menschen starben, auch der Schütze erschoss sich selbst. Das Urteil gegen den Plattform-Betreiber lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung sowie Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten.
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- Sechs Jahre Haft für Administrator
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- Verantwortung des Betreibers für die Waffengeschäfte
Ohne das Forum im Darknet hätte der Attentäter die Waffe nicht kaufen und sein Vorhaben nicht umsetzen können. Gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hatte der zum Tatzeitpunkt 31-Jährige Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese nun in einem Beschluss als unbegründet verworfen. Der eigentliche Waffenhändler war bereits im Januar 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. (emw)