OLG Hamburg: Uberspace haftet wegen Hosting von Youtube-DL
Das Oberlandesgericht hat die Berufung von Uberspace gegen das Urteil der niederen Instanz zurĂĽckgewiesen, wonach der Provider Youtube-DL nicht hosten darf.
Weiterer juristischer Erfolg für die Musikindustrie im Streit über die Webseite youtube-dl.org und die darüber einst verlinkte Programmbibliothek Youtube-DL für MP3-Downloads: Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat die Berufung des zuständigen Host-Providers Uberspace zurückgewiesen. Dies teilte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) am Dienstag mit. Damit bestätige die höhere Instanz das umkämpfte Urteil des Landgerichts Hamburg. Dieses entschied Ende März 2023, dass die Mainzer Firma youtube-dl.org nicht länger hosten darf. Es verpflichtete die Beklagte, das Angebot einzustellen. Uberspace folgte dieser Auflage im August 2023, nachdem die Kläger die geforderte Kaution in Höhe von 20.000 Euro hinterlegt hatten.
Die deutschen Ableger der drei großen internationalen Labels Universal Music, Warner Music Group und Sony Entertainment verklagten Uberspace Anfang 2022 wegen des Hostings der Seite. Sie brachten im Kern vor: Das verlinkte Software-Werkzeuge erlaube es unzähligen Stream-Ripping-Diensten, Musik von lizenzierten Plattformen wie YouTube unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen – und damit rechtswidrig – herunterzuladen. Außerdem nehme Uberspace Zahlungen für das Open-Source-Projekt entgegen.
Das OLG hat nun auch bestätigt, dass Uberspace-Chef Jonas Pasche es unterlassen muss, Dritten dabei zu helfen, "wirksame technische Schutzmaßnahmen" von Tonaufnahmen der von den Labels vertretenen Künstler Mia, Wincent Weiss und Robin Schulz zu umgehen. Die niedere Instanz sah Pasche im Grunde ferner verpflichtet, für unberechtigte Downloads durch Einsatz von Youtube-DL Schadenersatz zu leisten, sofern Nutzer die Software über die umstrittene Webseite heruntergeladen haben. Sie ging davon aus, dass das Programm hauptsächlich zum Download von Inhalten auf YouTube genutzt werde, bei denen mit "Rolling Cipher" ein technisches Instrument eingesetzt wird, die solche Downloads erschweren beziehungsweise verhindern solle.
Gefahr fĂĽr die Meinungs- und Informationsfreiheit
René Houareau, Geschäftsführer Recht und Politik des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), sieht im OLG-Beschluss "eine weitere gerichtliche Klarstellung und Warnung". Hosting-Firmen dürften nicht darauf vertrauen, "sich der Haftung einfach entziehen zu können".
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte die Berufung von Uberspace gegen das Landgerichtsurteil. Sie sprach von einem weiteren Versuch der Musikindustrie, unter dem Vorwand des Urheberrechts rechtmäßige Netz-Aktivitäten wie Downloadwerkzeuge in die Illegalität zu treiben. Mit dem Download-Tool würden keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen, argumentierte die GFF. Es gebe unzählige Menschen und Organisationen, die für ihre Arbeit auf Tools wie youtube-dl angewiesen seien – etwa für journalistische Zwecke, zur Beweissicherung oder für kreative Techniken. Das Landgericht habe zudem den Grundsatz verkannt, dass Host-Provider nach einer Abmahnung nur haften, wenn eine "klare Rechtsverletzung" im Raum stehe. Letztlich sei die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet, wenn Provider auf Zuruf Inhalte sperrten.
Weitere rechtliche Schritte noch offen
Pasche zeigte sich gegenüber TorrentFreak enttäuscht über die OLG-Entscheidung. Die Revision hat das OLG nicht zugelassen. Uberspace könnte diese Ansage aber mit einer Beschwerde anfechten.
Die umstrittene Webseite diente eigentlich nur als Visitenkarte für die seit Jahren umkämpfte Programmbibliothek Youtube-DL: sie bot einen Link für deren Download und Weiterentwicklung über die Quellcode-Hosting-Plattform GitHub. Mit Youtube-DL können Nutzer Videos oder nur deren Audiospur als MP3 von YouTube und anderen Video-Sharing-Plattformen herunterladen. So lassen sich etwa Videos offline anschauen, Songs aus Videos rippen und Sendungen in Audio-Podcasts zum Mitnehmen umwandeln.
YouTubeDL ist weiter auf GitHub verfügbar, wo sich auch eine eigene Webseite dafür findet. Der Verband der US-Musikindustrie (RIAA) hatte die Bibliothek im Herbst 2020 auf Basis des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zunächst dort sperren lassen. Nach Protesten stellte die zu Microsoft gehörende Plattform das Verzeichnis aber wieder her, da kein Verstoß gegen den DMCA erkennbar sei.
(mki)