Obelix verliert gegen Mobilix

Der französische Comic-Verlag Les Éditions Albert René wollte die Nutzung der Marke "Mobilix" auf einer Website verbieten und hat den entsprechenden Rechtsstreit glatt verloren.

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Von
  • Holger Bleich

Der französische Comic-Verlag Les Éditions Albert René wollte die Nutzung der Marke "Mobilix" auf einer Website verbieten und hat den entsprechenden Rechtsstreit glatt verloren. Damit darf der beklagte Werner Heuser, Betreiber der Website Mobilix und Anbieter von Infos zum Thema Unix auf Notebooks, diese Marke weiterhin führen. Das Landgericht München I bestätigte in der Urteilsbegründung seinen in der mündlichen Verhandlung geäußerten Tenor vom 12. Juni.

In seiner Begründung führte das Gericht an, dass es sich beim Begriff "Obelix" nicht um eine bekannte Marke handelt, wie die Anwälte des Verlags reklamierten. "Dem Sachvortrag der Klägerin kann lediglich entnommen werden, dass es sich bei 'Obelix' um eine berühmte Comic-Figur handelt, nicht aber, dass das Zeichen im Verkehr als Herkunftshinweis für eine in der Liste der Waren- und Dienstleistungen geschützen Waren den erforderlichen Bekanntheitsgrad erreicht hat", konstatierten die Richter.

Auch eine Verwechslungsgefahr schlossen sie aus, da eine "Zeichenähnlichkeit nicht gegeben" sei. Die Menschen erfassen laut Gericht im ersten Teil des Wortes "Mobilix" den ihnen bekannten Begriff "mobil", und denken "trotz des Anhangs 'ix' an den bekannten Begriff eher als an den Namen einer Comic-Figur, insbesondere dann, wenn ihnen die Zeichen in Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen aus dem EDV-Bereich begegnen."

Heuser hat die schriftliche Urteilsbegründung sowie andere Schriftstücke aus dem Verfahren auf seine Website gestellt. Der französische Verlag hat nun bis Ende August Zeit, Berufung einzulegen und den Rechtsstreit vor das Oberlandesgericht zu tragen. (hob)