Oberverwaltungsgericht erlaubt Telekom die XXL- und Calltime-Tarife

Kunden der Telekom können an Wochenenden und Feiertagen weiterhin gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr gratis telefonieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Kunden der Telekom können an Wochenenden und Feiertagen weiterhin gegen einen Aufpreis auf die monatliche Grundgebühr gratis telefonieren. Im Streit mit ihren Wettbewerbern hat sich die Telekom am Donnerstag vor Gericht durchgesetzt. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster gab den Beschwerden des Bonner Riesen und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln statt, mit denen die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" gestoppt worden waren.

Der Entscheidung zufolge darf die Festnetztochter T-Com ihre "AktivPlus"-Tarife weiter anbieten (Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2689/03, 13 B 2623/03 und 13 B 2624/03). Sie geben den Kunden gegen einen Aufpreis zur monatlichen Grundgebühr die Möglichkeit, an Wochenenden kostenlos zu telefonieren beziehungsweise 120 Freiminuten zu erhalten.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Angebote mit der Begründung gestoppt, sie beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter. Dies wies das Oberverwaltungsgericht zurück -- bereits Mitte Dezember hatte das Gericht den sofortigen Vollzug der Urteile der Vorinstanzen ausgesetzt. Die Verbindungspreise für "AktivPlus" und "AktivPlus basis" lägen zwischen der Dumping-Preisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien Kosten deckend, erklärte das Oberverwaltungsgericht nun zur Begründung seiner Entscheidung. Sie würden nicht mit einem Teil der Grundgebühr finanziert. Der Aufschlag auf die Grundgebühr stehe in vollem Umfang für die Gratistelefonate zur Verfügung. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind nicht mehr anfechtbar. (dpa) / (jk)