Österreichische Amazon-Abonnenten können Geld zurückfordern

2022 hat Amazon die Prime-Abos verteuert. Österreichische Verbraucherschützer halten das für illegal. Amazon gibt jetzt bis zu 36,50 Euro zurück.​

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Detailaufnahme eines Amazon-Pakets. Auf dem orangen Klebeneband steht neben dem Amazon-Logo "Spend less. Smile more."

Dieses Werbesujet Amazons empfiehlt weniger Konsum.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

Österreichische Konsumentenschützer können einen weiteren Erfolg verbuchen: Sie haben Amazon überzeugt, Prime-Abonnenten bis zu 36,50 Euro zurückzuzahlen. Wohlgemerkt nur an Kunden, die das auch ausdrücklich verlangen. Anlass ist eine im September 2022 durchgeführte Preiserhöhungen bei Amazon-Prime-Abonnements. Die Bundesarbeiterkammer (AK) stufte die Verteuerung als nicht rechtskonform vereinbart ein und erhob Klage. Nun gibt es einen Vergleich.

Konkret beurteilt die Arbeiterkammer die Klausel für die Preiserhöhung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Amazons als rechtswidrig. Die Verbraucherschützer führten Klage und berichten von "ersten gerichtlichen Erfolgen". Danach sei Amazon zu Vergleichsverhandlungen bereit gewesen, die laut AK allerdings lange gedauert haben. Doch jetzt gibt es eine für Amazon-Prime-Abonnenten erfreuliche Einigung:

Wer vor dem Herbst 2022 ein Prime-Abo abgeschlossen hat und von der Preiserhöhung betroffen ist, kann wahlweise das Geld oder einen Gutschein von Amazon fordern – für ein Dauer-Abo sind das bis zu 36,50 Euro. Der exakte Betrag hängt davon ab, welches Abonnement der Kunde hat(te) und wie lange. Es gibt monatlich und jährlich abgerechnete Abos zum Vollpreis sowie zu rabattierten Studentenpreisen, die von unterschiedlich hohen Preiserhöhungen betroffen sind. Auf ihrer Webseite hat die AK Berechnungsbeispiele veröffentlicht.

Kunden, die ihr Abo inzwischen gekündigt haben, erhalten die Rückerstattung nur bis zum Ablauftermin. Gleiches gilt für Personen, die später wieder ein neues Prime-Abo abgeschlossen haben, denn das ist ein neuer Vertrag, den sie zum höheren Preis eingegangen sind. Dafür können sie nichts zurückfordern, weil Amazon den Preis im neuen Abo ja nicht nachträglich unter Berufung auf eine (laut AK rechtswidrige) Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhöht hat. Entsprechend gibt es auch keine Rückerstattung für Kunden, die sich erst nach der Preiserhöhung vom 15. September 2022 ein Prime-Abo geleistet haben.

Wer seinen Anspruch nach dem Vergleich der Arbeiterkammer mit Amazon.com geltend machen möchte, muss bis spätestens 11. September 2024 das Rückerstattungsformular "Prime Österreich: Antrag auf Erstattung" ausfüllen. Einen finanziellen Vorteil, statt einer Rücküberweisung einen zehn Jahre gültigen Amazon-Gutschein zu wählen, gibt es offenbar nicht.

Für Deutschland, wo Amazon ebenfalls zum 15. September 2022 die Prime-Tarife erhöht hat, ist uns kein vergleichbares Angebot bekannt. Dafür strengt die Verbraucherzentrale Sachsen derzeit eine Sammelklage wegen Amazon Prime Video an. Über 18.000 Menschen haben sich bereits angeschlossen. Anlass ist eine versteckte Preiserhöhung durch Einführung von Werbung in Prime Video.

Die österreichischen Arbeiterkammern (offiziell Kammer für Arbeiter und Angestellte) sind die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in dem Land. Fast alle Arbeitnehmer sind automatisch Mitglied; im Unterschied zu Gewerkschaften ist die Mitgliedschaft nicht freiwillig. Die Aufgabe der Arbeiterkammern in den neun Bundesländern sowie der Bundesarbeiterkammer ist, "die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen" der Arbeitnehmer zu vertreten und zu fördern, wozu Konsumentenschutz zählt. Die Arbeiterkammern sind die mit Abstand wichtigste Verbraucherschutzeinrichtung Österreichs und betreiben dafür auch den Verein für Konsumenteninformation (VKI).

(ds)