Ă–sterreichische Post beendet Verkauf politischer Einstellungen

Österreichs Post verkauft Werbetreibenden nicht länger Daten über die "Parteiaffinität" von Millionen Österreichern. Das Datengeschäft an sich geht aber weiter.

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Gelber Briefkasten an Hauswand

Briefkasten in Linz an der Donau

(Bild: Anneli Salo CC BY-SA 3.0)

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Die Österreichische Post hat angekündigt, Berechnung und Verkauf der "Parteiaffinität" von Österreichern einzustellen. Bislang konnten Werbetreibende, darunter auch politische Parteien, bei der Post erfragen, zu welchen Parteien sich bestimmte Personen hingezogen fühlen. Datenschützer stufen das Angebot als illegal ein, die Datenschutzbehörde ermittelt.

Post-Generaldirektor Georg Pölzl tritt die Flucht nach vorne an: Der parteipolitische Teil des Datenhandels wird eingestellt. Zudem soll die gesamte Datenbank bald gelöscht, die Datensammlung optimiert und neu aufgesetzt werden. Das berichtet ORF Wien. Für Pölzl war es demnach ein "ohnehin zeitlich abgelaufenes Produkt“. In der Tat dürfte die errechnete Zuneigung zu Parteien nur geringe Aussagekraft haben: Das Magazin Addendum hatte in einer nicht repräsentativen Stichprobe nicht einmal 50 Prozent Trefferquote gefunden.

Auch die neue Datenbank der Post wird Adressen und zahlreiche Daten über Österreicher speichern, nicht aber deren "Parteiaffinität". Andere Mutmaßungen wie etwa Spendenbereitschaft, Vorliebe für Biolebensmittel, Neigung zu Laufen, Radfahren, oder Finanz-Investitionen dürfte die Post aber weiterhin feilbieten.

Daten sammeln darf sie, weil sie einen Gewerbeschein für Adresshandel gelöst hat. Weitergeben darf sie die gesammelten Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen. Diese Zustimmung holt sich die Post laufend in Kleingedrucktem: Bei Anmeldungen zu Mailinglisten, Teilnahmen an Gewinnspielen sowie bei Nachsendeaufträgen.

Letzteres wird von Datenschützern besonders kritisch gesehen. 2001 wurde die Post für ihren Datenhandel mit einem österreichischen Big Brother Award bedacht, 2008 erhielt sie sogar den speziellen Ehrenpreis für das "lebenslange Ärgernis".

Sowohl bei der bestehenden als auch der zukünftigen Datenbank hat jedermann das Recht, von der Post gebührenfrei Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten oder deren Löschung zu verlangen. (ds)