Offene Fragen im Rechtsstreit zwischen Porno-Portalen und Jugendschützern

Im Rechtsstreit zwischen der Landesanstalt für Medien NRW und internationalen Porno-Portalen hat in Düsseldorf eine neue Runde begonnen.

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Screenshot (verfremde) von der xHamster-Website.

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Von
  • dpa

Der juristische Streit über die Verbreitung pornografischer Internetangebote aus dem Ausland und den Jugendschutz in Deutschland dürfte sich noch länger hinziehen. Im Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Düsseldorf machte die Vorsitzende Richterin Maria Appelhoff-Klante am Dienstag deutlich, dass sie wegen vieler offener Fragen zum EU-Recht eine Berufung am Oberverwaltungsgericht zulassen werde, "egal in welche Richtung die Kammer entscheiden wird". Ein Urteil fällten die Richter in Düsseldorf zunächst nicht.

Vor dem Verwaltungsgericht klagen drei Gesellschaften mit Sitz in Zypern, die Porno-Portale mit vielen Millionen Nutzern betreiben, gegen die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien (LfM). Die Landesanstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten.

2021 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits zugunsten der Landesmedienanstalt entschieden. Die Beschlüsse wurden im vergangenen September vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) bestätigt. Mit Blick auf den hohen Stellenwert des Jugendschutzes könnten die Pornografie-Anbieter dem Verbreitungsverbot auch nicht das sogenannte Herkunftslandprinzip entgegenhalten, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten, hatte das OVG damals geurteilt.

Die Betreiber großer Porno-Portale weigern sich seit Jahren, ihren Präsentationen einen wirksamen Jugendschutz vorzuschalten. Die Landesanstalt fordert von den Portalbetreibern unter anderem, geschlossene Nutzergruppen einzurichten, die nur für Erwachsene zugänglich sein dürften. Außerdem müssten die Portalbetreiber Jugendschutzbeauftragte bestellen.

Im Kern streiten die Beteiligten nach Angaben des Gerichts darüber, ob von Unternehmen aus dem EU-Ausland, deren Inhalte weltweit abrufbar sind, verlangt werden kann, deutsches Jugendschutzrecht einzuhalten. Zudem geht es um die Frage, ob deutsche Behörden in diesem Zusammenhang überhaupt vorzugehen befugt sind oder ob stattdessen die Behörden am Sitz des jeweiligen Betreibers zuständig wären.

Richterin Appelhoff-Klante sagte, es fehle in diesem Bereich noch eine "höchstrichterliche Rechtsprechung". Das Verfahren werfe aber viele Fragen mit Blick auf das EU-Recht auf. Daher werde sie eine Berufung gegen das Urteil ihrer Kammer zulassen. Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich zugestellt.

LfM-Direktor Tobias Schmid sagte der dpa, die Landesanstalt warte jetzt zunächst die Entscheidung des Gerichts ab. "Am Ende werden wir einen effektiven Jugendschutz durchsetzen." Auch in den europäischen Nachbarstaaten werde mittlerweile deutlich, "dass dieses Thema nicht mehr von der Agenda verschwindet", sagte Schmid. "Wir werden dafür eine jugendschutztaugliche Lösung finden."

Nach Angaben der LfM soll auch in Frankreich eine Altersverifikation eingeführt werden. In Österreich, Italien und Luxemburg werde dies geprüft. Pornografie stellt nach Ansicht des Gesetzgebers eine erhebliche Gefahr für die seelische und sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dar.

(anw)