Offshore-Windkraft: Branche bemängelt Windenergie-auf-See-Gesetz

Branchenorganisationen der Windkraft-Energie haben in dem WindSeeG einen zentralen Schwachpunkt im Ausschreibungsdesign ausgemacht. Es gehe zu sehr ums Geld.

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Windpark in der Ostsee.

(Bild: BWE / Christian Hinsch)

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Das mit dem "Osterpaket" überarbeitete und nun von Bundestag und Bundesrat beschlossene Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) hat nach Meinung der Offshore-Branche einen zentralen Schwachpunkt. Es sei ein Fehler, im Ausschreibungsdesign den Preis für den Ausbau der Flächen in Nord- und Ostsee an die erste und damit maßgebliche Stelle zu setzen, meinen die Branchenorganisationen BWE, BWO, Stiftung Offshore-Windenergie, VDMA Power Systems und WAB.

"Projektierer müssen künftig – ähnlich wie bei den Versteigerungen der Mobilfunklizenzen – erst Geld auf den Tisch legen, um überhaupt ein Offshore-Windenergieprojekt zu bauen", erläutern die Organisationen in einer Mitteilung. Statt eines Zuschlages nach den niedrigsten Kosten erhalte der Bieter den Zuschlag, der den höchsten Preis für die Nutzungsrechte der Fläche bezahlt. Durch die neu verankerte Gebotskomponente könnten die Industriestrompreise um 21 Euro/MWh steigen, beziehen sich die Organisationen auf die Beratungsfirma NERA Economic Consulting.

Das Windenergie-auf-See-Gesetz, das voriges Woche den Bundesrat passierte, sieht vor, die Kapaztät der Offshore-Windenergie-Anlagen bs 2030 auf mindestens 30 GW auszubauen, auf 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Bisher werden vor den deutschen Küsten 8 GW produziert, voriges Jahr stockte der Ausbau. Dieser gehe nun wieder voran, teilte die Branche mit.

Allerdings stehe das Ausschreibungsdesign im Wege, wenn das erste Ausbauziel erreicht werden solle. "Die Gebotskomponente ist daher schnellstmöglich zu streichen oder wie in den Niederlanden zu deckeln", fordern die Branchenorganisationen. Ähnliches hatte bereits der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Stellungnahme zu dem WindSeeG im Mai formuliert.

Stattdessen sollten Nachhaltigkeitskriterien im Vordergrund stehen, meinen die Branchen-Organisationen. Damit meint die Branche die Integration der offshore-produzierten Energie in das Stromnetz, praktikable Dekarbonisierungsbeiträge von geplanten Offshore-Windenergieprojekten, wirtschaftliche Produktion von grünem Wasserstoff und die Stärkung der europäischen Industrie.

Positiv bewerten die Branchenorganisationen den im neuen WindSeeG festgelegten Hochlauf der Wasserstoffproduktion durch Offshore-Wind durch sechs jährliche Ausschreibungen von 500 Megawatt (MW) installierter Leistung ab 2023. Die Branche erwartet jedoch, dass sie bei der Entwicklung des Ausschreibungsdesigns diesmal frühzeitig und eng einbezogen wird.

Das WindSeeG sieht neben dem bemängelten Ausschreibungsdesign vor, dass bei zentral voruntersuchten Flächen das Planfeststellungsverfahren entfällt und durch ein zügigeres Plangenehmigungsverfahren ersetzt wird. Vorgaben zur Dauer von Verfahren zur Planfeststellung und Plangenehmigung werden erlassen, Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte sollen stärker gebündelt werden. Auch können nun kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung ausgeschrieben werden. Zudem wird Windenergie auf See als "im überragenden öffentlichen Interesse" bezeichnet.

(anw)