Online-Handel: EU-Rat gibt grünes Licht für Verordnung gegen Geoblocking

Die EU-Staaten haben einen Gesetzentwurf befürwortet, laut dem Online-Händler den Verbrauchern überall in der EU zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren müssen. Urheberrechtlich geschützte Güter bleiben außen vor.

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Online-Handel: EU-Rat gibt grünes Licht für Verordnung gegen Geoblocking

(Bild: EU-Kommission)

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Nach dem EU-Parlament hat am Dienstag auch der Ministerrat für einen Verordnungsentwurf gestimmt, mit dem "ungerechtfertigtes Geoblocking" im E-Commerce in den Mitgliedsstaaten eingehegt werden soll. Wer in einem anderen EU-Land online etwa einen Kühlschrank oder Konzert-Tickets erwerben will, wird derzeit häufig auf eine Website in seinem Herkunftsland mit teureren Angeboten umgeleitet. Das wird untersagt, wenn die Verordnung im Lauf der nächsten Wochen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und so im November in Kraft treten kann. Händler dürfen zudem Interessenten aus anderen EU-Staaten nicht mehr pauschal den Zugang zu ihren Online-Portalen verwehren. Auch fehlende grenzüberschreitende Liefermöglichkeiten sind kein Ausschlussgrund mehr, da der Kunde die Ware abholen oder selbst eine Zustellung arrangieren kann.

Anbieter können aber Käufern aus anderen EU-Staaten in begründeten Fällen einen Aufschlag berechnen oder Kundengruppen in bestimmten Hoheitsgebieten gezielt mit unterschiedlichen Angeboten ansprechen. Händler dürfen aber nicht unterschiedliche Zahlungsbedingungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung von Interessenten anwenden. Also darf keine spezielle nationale EC- oder Kreditkarte vorgeschrieben werden.

Die Verordnung gilt nicht für digitale Medien wie E-Books, Musikstücke, Filme und Computerspiele sowie Streamingdienste, was der EU-Rat in einer Erklärung kritisiert. Die Kommission muss bis Ende 2020 prüfen, ob der Anwendungsbereichs erweitert werden sollte. Deutschland und Frankreich drängen dabei auf eine umfassende Studie zu den Auswirkungen des Gesetzes. (anw)