Online-Kurse in Apps: Apple will ab 2022 Provision einfordern
Corona hat viele Kurse und Events zu Online-Veranstaltungen gemacht, daran will Apple mitverdienen. Die Gnadenfrist für Anbieter wurde aber erneut verlängert.
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(Bild: antoniodiaz/Shutterstock.com)
Online-Kurse und Veranstaltungen dürfen in iPhone- und iPad-Apps vorerst weiter direkt abgerechnet werden, ohne Apple am Umsatz beteiligen zu müssen. Die zwingende Vorgabe zur Integration von Apples Bezahlschnittstelle (In-App Purchase – IAP) greift nun erst ab 2022 und nicht schon ab dem nahenden Juli, wie der Konzern mitteilte. Es ist bereits der zweite Aufschub für die umstrittene Vorgabe.
In-App-Purchase ab 2022 Pflicht für Online-Kurse
Während sich die Welt weiter von der "Pandemie erholt", wolle man die "Communities", die immer noch auf Online-Veranstaltungen setzen müssen, mit der auf den 31. Dezember 2021 aufgeschobenen Deadline "unterstützen", schreibt Apple auf seiner Developer-Seite.
Ab dem 1.1.2022 müssen Apps ihre digitalen Kursangebote und Veranstaltungen dann über Apples Bezahlschnittstelle abrechnen, der iPhone-Hersteller behält auf diesem Weg automatisch bis zu 30 Prozent Provision ein. Einzelsitzungen, etwa persönliches Fitness-Training oder Nachhilfeunterricht, bleiben weiterhin davon ausgenommen, wie Apple betonte – solange daran nur zwei Personen beteiligt sind.
Streit um Apple-Vorgaben rund um Verkäufe in Apps
Apples Vorgaben für den Verkauf digitaler Inhalte in Apps sorgten im vergangenen Jahr für erhebliches Aufsehen, als kleine wie große Veranstalter ihre Vor-Ort-Events zu Online-Events machten und diese wie gewohnt direkt mit den Kunden abrechnen wollten: Auch großen Konzernen wie Airbnb wurde Berichten zufolge daraufhin mit dem Rauswurf aus dem App Store gedroht – diese wendeten sich daraufhin an Regulierungsbehörden.
Für Unverständnis sorgt dabei auch, dass Airbnb für sein Geschäft mit der Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten noch nie Provision an Apple zahlen musste – für Online-Kurse künftig aber schon. Eine Begründung für die Unterscheidung bei der Handhabung des Verkaufs von physischen Dienstleistungen und Produkten sowie digitalen Produkten hatte ein Apple-Manager auf einer Anhörung vor einem US-Kongressausschuss in dieser Woche nicht parat.
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(lbe)