Onlinehandel: Kauf auf Rechnung häufig nur gegen Extragebühr

Rund ein Drittel der Internethändler hierzulande bieten ihren Kunden die Bezahlung auf Rechnung nur gegen gesonderte Gebühren, wie ein Stichprobentest der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei 100 Onlineshops ergab.

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Viele Verbraucher kaufen im Internet nur dann ein, wenn der betreffende Webshop eine Bezahlung auf Rechnung anbietet – vielen Händlern hingegen ist das Risiko des Zahlungsausfalls beim Rechnungskauf zu hoch. Es ist für den Händler in jedem Fall eine Frage der Risikoabschätzung (Bonitätsprüfung, Scoring, etc.) und des Vertrauens gegenüber seinem Kunden, ob und zu welchen Konditionen er den Einkauf auf Rechnung zulässt. Eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gezeigt, dass rund ein Drittel der Onlinehändler die Bezahlung auf Rechnung mit zusätzlichen Gebühren, eng gefassten Zahlungszielen oder anderen Einschränkungen belegt. Dazu hatten die Verbraucherschützer insgesamt 100 Webshops unter die Lupe genommen, die grundsätzlich einen Einkauf auf Rechnung zulassen.

Im Durchschnitt verlangen die Onlineshops demnach einen Aufschlag von zwei bis drei Euro für den Rechnungskauf – in Einzelfällen steigen die Gebühren jedoch auf bis zu neun Euro. Beim hierzulande größten Webshop, Amazon, werden 1,50 Euro für die Bezahlung per Rechnung fällig. Andere Anbieter verlangen feste Prozentsätze vom Rechnungsbetrag – typischerweise zwischen 2,5 und 5 Prozent. Einzelne Onlinehändler kombinieren sogar die fixe Gebühr mit einem prozentualen Aufschlag. Die erhobenen Gebühren sind zum Teil auch der Tatsache geschuldet, dass viele Onlinehändler Aufgaben wie die Zahlungsabwicklung oder Bonitätsprüfung an externe Dienstleister auslagern – etwa Unternehmen wie Klarna oder Billsafe.

Wenn Onlinehändler ihren Kunden zusätzlich den Kauf per Rechnung anbieten, dann vertrauen sie dabei immer häufiger auf externe Dienstleister für die Zahlungsabwicklung und Bonitätsprüfung.

(Bild: www.ecommerce-leitfaden.de)

Insbesondere Neukunden wird der Einkauf auf Rechnung dennoch in vielen Fällen ganz verwehrt. Erst wenn sich der Käufer als vertrauenswürdig erwiesen hat, wird die nachträgliche Bezahlung gewährt. Einige Onlinehändler begrenzen den Kauf auf Rechnung außerdem bis zu einem bestimmten Warenwert – häufig zwischen 150 und 250 Euro. Im Zweifelsfalle gilt diese Beschränkung sogar für Stammkunden.

Bei den Zahlungszielen gibt sich die Mehrheit der untersuchten Onlineshops jedoch vergleichsweise großzügig: rund 40 Prozent erwarten eine Begleichung der Rechnung binnen 14 Tagen, weitere 30 Prozent geben ihren Kunden sogar bis zu einem Monat Zeit. Die übrigen Händler drängen hingegen auf zügigere Bezahlung in 7 bis 10 Tagen. Bei Amazon fanden die Verbraucherschützer gar die Formulierung "sofort nach Erhalt der Ware". Bei Zahlungsverzug drohen indessen alle Webshops mit Mahngebühren und Inkasso – je nach den individuell gestalteten AGB zum Teil sogar "sofort".

Während der Kauf auf Rechnung für den Verbraucher überwiegend Vorteile bringt, gibt die Verbraucherzentrale zu bedenken, dass sich die verzögerte Bezahlung im Falle eines Widerrufes jedoch auch negativ auswirken kann: Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und retourniert die Ware fristgerecht (binnen 14 Tagen), trägt zumindest derzeit hierzulande noch in den meisten Fällen der Händler die Kosten der Rücksendung ab einem Warenwert von 40 Euro. Ist der Rechnungsbetrag jedoch zum Zeitpunkt der Retoure noch nicht auf dem Händlerkonto eingegangen, entfällt dessen Verpflichtung zur Übernahme der Versandkosten. Im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung der Verbraucherschutzrechte werden die Rücksendekosten im E-Commerce künftig allerdings in der Regel sowieso die Kunden tragen müssen. (map)