Onlinezugangsgesetz: Bund hat 115 wichtige Verwaltungsleistungen digitalisiert
Kindergeld, Bildungskredite & Co. können auf bund.de beantragt werden. Das Innenministerium betont, zumindest der Bund habe die aktuellen OZG-Ziele erreicht.
Das Bundesinnenministerium (BMI) meldet Erfolge auf der Großbaustelle der Verwaltungsdigitalisierung. Der Bund stellte demnach zum Ende des Jahres 2024 alle 115 nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) priorisierten Leistungen im Web oder per App zur Verfügung. Das seien die wichtigsten Verwaltungsservices. Die einschlägigen Ziele aus dem OZG seien damit zumindest für den Bund "vollständig erreicht", betont das BMI. So könnten inzwischen auf www.bund.de etwa Kindergeld oder Bildungskredite digital beantragt werden. Das Portal lasse sich ferner unter anderem für die Mutterschutzmeldung, die Ladepunktanzeige für E-Autos und die Auskunft über Berufsqualifikationen für ausländische Fachkräfte nutzen.
Weit hinter dem Zeitplan
Ferner seien mehr als 100 der am meisten genutzten föderalen Verwaltungsleistungen heute "in einzelnen Ländern und Kommunen digital" nutzbar, teilt das Ressort mit. An der flächendeckenden Verfügbarkeit in ganz Deutschland werde aber noch gewerkelt. Beispielsweise sei die digitale Wohnsitzanmeldung nach einem Umzug in 15 der 20 größten deutschen Städte digital möglich. Insgesamt könnten über 35 Millionen Bürger in den angeschlossenen Kommunen diesen Service nutzen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) freute sich, dass es in vielen Fällen jetzt nicht mehr nötig sei, zum Amt zu gehen.
Das 2017 beschlossene OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen prinzipiell, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Übergeordnetes Anliegen ist es, eine sichere, schnelle und nutzerfreundliche Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung zu ermöglichen. Eigentlich sah ursprüngliche OZG vor, dass 575 Leistungsbündel rund ums E-Government bis Ende 2022 flächendeckend online bereitgestellt werden sollten. Daraus wurden letztlich bis zum Stichtag nur 33. Die OZG-Novelle, auf die sich Bund und Länder im Juli mit Hängen und Würgen einigten, enthält keine solche übergeordnete Frist mehr.
Länder und Kommunen hinken hinterher
Der aktuelle Status zur Umsetzung wichtiger Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist über ein Dashboard einsehbar. Daraus geht hervor, dass vor allem die Länder und die Kommunen weiter hinterherhinken. Fast keine Umsetzungen werden bei Services in den Bereichen Recht und Ordnung, Querschnittsleistungen sowie Forschung und Förderung ausgewiesen. Kaum besser sieht es bei Engagement und Hobby sowie Ein- und Auswanderung aus. Führend ist Hamburg, wo 290 OZG-Leistungen flächendeckend online in Anspruch genommen werden können (Reifegrad 2). Brandenburg, Sachsen und das Saarland kommen je nur auf unter 200. Mit Reifegrad 3 sollen Nachweise in keinem Fall mehr analog nachgereicht werden müssen. Am meisten nachgefragt werden Online-Anträge für Bafög und Bürgergeld.
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Der Bundesrechnungshof rügte im Herbst, dass im Juli 2024 erst 5 Prozent der länderübergreifenden "Einer-für-alle"-Onlinedienste (EfA) flächendeckend genutzt worden seien. "Damit sind 95 Prozent der EfA-Lösungen, die der Bund vollständig finanziert hat, größtenteils nur in einem Land oder einer Kommune im Einsatz oder sogar Investitionsruinen." Sollten die Länder und Kommunen bis Mitte 2025 nicht enorme Fortschritte bei der Einführung von Online-Services machen, würden EU-Fördergelder verfallen. Mit dem OZG 2.0 liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nun ausdrücklich bei der Behörde, die einen EfA-Dienst betreibt. Damit sollen oft hunderte, meist aufwändige Vereinbarungen mit den nachnutzenden Ämtern nicht mehr erforderlich sein.
(mho)