PC-Urheberrechtsabgabe: Tariffestsetzung, aber auch weitere Verhandlungen
Das OLG München hebt einstweilige Verfügung gegen Verwertungsgesellschaften wieder auf. Die ZPÜ kann daher einen Tarif für die Urheberrechtsabgabe auf PCs festsetzen. Für die Mitglieder des Zitco bleibt dieser vorläufig jedoch unverbindlich.
Im Zuge einer einstweiligen Verfügung wollte der Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) die bei der Gema für die Urheberrechtsabgabe auf PCs zuständige Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Ende Februar 2010 an der Durchsetzung eines Gesamttarifes hindern. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) München hatte dem Verband zunächst auch Recht gegeben, mit dem Urteil vom 29. April 2010 (Az. 6 WG 6/10) die Verfügung nun aber wieder aufgehoben.
Damit wird für die Verwertungsgesellschaften der Weg frei, kurzfristig einen Tarif für die PC-Abgabe festzusetzen und mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam werden zu lassen. Die Kehrtwende des Gerichtes kommt für den Zitco einer Niederlage gleich. Doch dass dem nur auf den ersten Blick so ist, führt Dr. Urs Verweyen, Rechtsanwalt bei der Sozietät Hertin, gegenüber heise resale aus: Durch die aktuelle Entscheidung des OLG gewinnen die Mitglieder des Zitco sogar eine Verschnaufpause in Sachen Urheberrechtsabgabe. Denn in der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass ein von der ZPÜ nach § 13 UrhWG neu festgesetzter Tarif gegenüber den Zitco-Mitgliedsunternehmen keine verbindliche Wirkung entfalte – zumindest vorläufig nicht.
Stattdessen müssten die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien fortgeführt werden, bis ZPÜ und Zitco entweder einen Gesamtvertrag schließen, sich auf einen Vorschlag der Schiedsstelle einigen oder aber ein gerichtlich festgesetzter Gesamtvertrag vorliegt. Verweyen rechnet damit, dass in Kürze ein Schiedsverfahren auf den Weg gebracht wird, dass sich unter anderem auf eine empirische Untersuchung zur tatsächlichen Nutzung von PCs für die Erstellung von Privatkopien stützt. Denn der Zitco beharrt auf dem Standpunkt, dass die von der ZPÜ geforderten Abgaben – beispielsweise 13,65 Euro für PCs mit Brenner – in der Höhe nicht angemessen seien.
Im Zuge des neuen Urteils gestaltet sich die aktuelle Lage der PC-Branche in Sachen Urheberrechtsabgabe nun folgendermaßen: Die Mitglieder des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH), die sich bereits Ende 2009 mit der ZPÜ geeinigt hatten, führen die Gebühren laut Tarifvertrag ab. Die im Zitco organisierten Hersteller und Importeure bleiben bis zum Abschluss ausstehender Verhandlungen von der PC-Abgabe verschont. Alle nicht organisierten Anbieter dürften von der ZPÜ zu einer Abgabe verpflichtet werden, die auf den Tarifen des BCH-Vertrages basieren – zuzüglich eines Aufschlages. Offen bleibt unterdessen eine Regelung für die Mitglieder des Bitkom, der die ursprünglichen Verhandlungen mit der ZPÜ angeführt hatte. (map)