PKW-Maut: EU-Kommission klagt vor dem EuGH gegen Deutschland

Vergangenes Jahr hat der Bundestag die Einführung der PKW-Maut beschlossen. Dank einer Senkung der Kfz-Steuer würden die letztlich vor allem Ausländer bezahlen, moniert die EU-Kommission. Deswegen klagt sie nun vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Autobahn, Pkw-Maut
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Die Europäische Kommission klagt gegen Deutschland wegen der umstrittenen PKW-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof. Trotz unzähliger Debatten mit den deutschen Verantwortlichen seien die fundamentalen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt, teilte die am heutigen Donnerstag mit. Sie fürchtet, dass ausländische Fahrer durch die PKW-Maut benachteiligt würden, weil deutsche PKW-Nutzer durch eine Senkung der Kfz-Steuer de facto von der Maut befreit würden.

Deswegen hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Einführung der Maut daraufhin verschoben, um im Streit die Gerichtsentscheidung abzuwarten, die die Einhaltung europäischer Regeln bestätigen werde.

Bundespräsident Joachim Gauck hatte die zugehörigen Gesetze am 8. Juni 2015 unterzeichnet. Danach wurde die EU-Kommission aktiv und forderte Deutschland auf, die Gesetze innerhalb von zwei Monaten zu überarbeiten. Eigentlich hatte die große Koalition geplant, dass Inländer für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut zahlen, die nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt ist, im Schnitt 74 Euro.

Ausländer sind nur auf Autobahnen mautpflichtig, für sie gibt es auch eine Zehn-Tages- oder eine Zwei-Monats-Maut. Während Inländer ihr Geld über eine niedrigere Kfz-Steuer zurückbekommen sollen, seien die Sätze für die Kurzzeit-Tickets "überproportional teuer" und damit diskriminierend, moniert die EU-Kommission. (mho)