Partnerbörsen müssen Kündigung auch online ermöglichen

Wer sich bei einer Online-Partnerbörse anmeldet, muss auch online kündigen können. Dies hat der BGH im Juli entschieden. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

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Partnerbörsen müssen Kündigung auch online ermöglichen

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Von
  • dpa

Partnerbörsen im Internet müssen ihren Kunden auch die Kündigung online ermöglichen. Eine Klausel, die dazu nur Brief oder Fax erlaubt, benachteiligt die Verbraucher unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli entschied. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Demnach geht es nicht, dass ein Dienst, bei dem von der Anmeldung bis zur Partnervermittlung alles rein online läuft, keine elektronische Kündigungsmöglichkeit anbietet. Dies berge die Gefahr, dass Verbraucher gegen ihren Willen weiter für den Dienst zahlen.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Betreiber von Elitepartner.de, der inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat. Heute können Kunden "aus Sicherheitsgründen" zwar nicht per E-Mail, aber online über das Kundencenter kündigen (Az.: III ZR 387/15).

Elitepartner.de verlangte zuvor eine eigenhändig unterschriebene schriftliche Kündigung, um einen Kundenvertrag zu beenden. Eine Kündigung per E-Mail hatte das Unternehmen nicht akzeptiert.

Zum 1. Oktober soll eine Gesetzesänderung generell mehr Klarheit schaffen. Dann wird im Bürgerlichen Gesetzbuch von "Textform" und nicht mehr von "Schriftform" die Rede sein. Das soll deutlicher machen, dass damit auch die Kündigung per E-Mail gemeint ist.

[Update 09.08.2016 10:21]:

Link auf das BGH-Urteil korrigiert: Nunmehr ist die Entscheidung des BGH zu dem Verfahren gegen Elitepartner richtig verlinkt. (mls)