Per Gesichtserkennung identifiziert: Rauswurf aus Musical könnte Nachspiel haben

In New York war eine Anwältin einer gegnerischen Kanzlei von einem Veranstalter aus einem Musical geworfen worden. Das könnte noch ein Nachspiel haben.

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(Bild: Sergio TB/Shutterstock.com)

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Dass eine Anwältin in New York per Gesichtserkennung identifiziert und aus einem Musical geworfen wurde, könnte ein juristisches Nachspiel haben. Die Generalstaatsanwältin Letitia James hat der Madison Square Garden Entertainment Corporation (MSG) eine Reihe von Fragen gestellt, weil die Praxis gegen lokale und bundesweite Gesetze verstoßen haben könnte, wie sie schreibt. So dürfe niemand für bestimmte geschützte Aktivitäten diskriminiert werden, auch Vergeltung sei untersagt. Bis Mitte Februar lässt sie dem Unternehmen nun Zeit, das Handeln zu rechtfertigen. Gegenüber ArsTechnica hat MSG das Vorgehen bereits verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen.

In der Sache geht es um den Fall einer Anwältin, die Ende des vergangenen Jahres daran gehindert wurde, mit ihrer neunjährigen Tochter ein Weihnachtsmusical zu besuchen. Das wurde in der Radio City Music Hall im New Yorker Stadtteil Manhattan aufgeführt, die ebenfalls von MSG geleitet wird. Dessen Chef hat zuvor ein Hausverbot für alle gegen das Unternehmen prozessierenden Anwaltskanzleien erteilt. Betroffen sind auch Anwälte und Anwältinnen, die nicht mit den Fällen betraut sind. Das Hausverbot bezieht sich auf alle Veranstaltungsorte. Die 44-jährige Frau war per Gesichtserkennungssoftware identifiziert und dann am Betreten der Veranstaltung gehindert worden. Gegen MSG hat sie angeblich nie prozessiert.

Prinzipiell widerspricht MSG der Darstellung der Vorkommnisse auch nicht und versichert, dass es bei dem Vorgehen nicht darum gehe, jemanden davon abzuhalten, gegnerische Parteien vor Gericht zu vertreten: "Wir schließen lediglich einen kleinen Prozentsatz von Anwälten und Anwältinnen aus, während die Gerichtsverfahren laufen", erklärte das Unternehmen gegenüber ArsTechnica. Ob sich die Generalstaatsanwaltschaft davon überzeugen lässt, muss sich zeigen. "MSG Entertainment kann seine rechtlichen Schlachten nicht in den eigenen Arenen ausfechten", erklärt James noch. Jeder und jede mit Ticket müsse eingelassen werden und dürfe nicht wegen seiner Erscheinung ausgeschlossen werden. Sie fordert MSG auf, die Praxis zu ändern.

(mho)