Personalmangel behindert die Arbeit der Bundesnetzagentur

Personalmangel bei der Bundesnetzagentur behindert die Anbieter von Signatursoft- und -hardware.

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Von
  • Christian Kirsch

Ein Personalengpass in der Abteilung für elektronische Signaturen verzögert in der Bundesnetzagentur die Veröffentlichung der so genannten Herstellererklärung und die Prüfung von Signaturkomponenten.

Laut Signaturgesetz (PDF) (SigG) müssen die Hersteller von Signatursoftware die korrekte Funktionsweise ihres Programms in einer Erklärung zusichern. Die Bundesnetzagentur prüft dieses Dokument und veröffentlicht es dann in ihrem Amtsblatt. Zurzeit ist es der Behörde jedoch offenbar nicht möglich, die Erklärungen schnell genug zu untersuchen. Sie sucht deshalb für diese Aufgabe nach "unabhängigen Dritten".

Produkte für die Signaturerstellung, etwa die verwendeten Kartenleser, müssen nach § 18 SigG eine Sicherheitsbestätigung besitzen, die wiederum die Bundesnetzagentur prüft. Auch mit dieser Aufgabe ist das Amt zurzeit überfordert. Sie verzichtet deshalb darauf, warnt die Hersteller jedoch, dass sie jederzeit die Zulassung für das Produkt verlieren könnten, sollte sich nachträglich eine Sicherheitslücke herausstellen.

Auch die ursprünglich für Mitte Mai angekündigte Umstellung des Verzeichnisdienstes der Agentur auf längere Schlüssel und Hashs hatte länger gedauert als ursprünglich angekündigt. (ck)