Philips mahnt Online-Händler ab
Der Hersteller geht gegen die Verwendung von Produktfotos in Online-Shops vor, deren Betreiber er als schwarze Schafe bezeichnet.
Philips mahnt Online-Händler ab, die in ihren Shops Bildmaterial des Herstellers verwenden. Dies bestätigte Philips-Sprecher Klaus Petri gegenüber heise online. Wie viele Händler betroffen seien, konnte er nicht sagen, da es sich um eine internationale Aktion des Konzerns handle, die sich nicht auf Deutschland beschränkt. Philips habe ein berechtigtes Interesse daran, sein geistiges Eigentum zu schützen. Die Durchsetzung des Urheberrechts sei in diesen Fällen nichts Ungewöhnliches; etwa bei eBay gebe es viele Beispiele dafür.
Auf die Motive für das harte Vorgehen angesprochen, erklärte Petri, man wolle gegen vermeintliche schwarze Schafe unter den Händlern vorgehen. Die besorgten sich aus irgendwelchen Kanälen nicht für Deutschland zugelassene Philips-Produkte und böten diese im Zweifel mit fraglicher Garantie hierzulande an. "Wenn wir Zweifel haben, unterbinden wir das", sagte Petri. Als Beispiel nannte er aus Großbritannien bezogene Ware, bei denen der Anbieter das Original-Netzteil gegen ein beliebiges für das deutsche Stromnetz tauscht. Gebe es mit diesen dann Probleme, würden sich die Kunden an Philips wenden.
Betroffene Shop-Betreiber bezeichnen das Verhalten von Philips hingegen als gezielte Feindseligkeit gegen den Online-Handel. Sie unterstellen dem Hersteller, es gehe allein um den Preis: Händlern, die besonders preiswert anbieten, werfe Philips gezielt Knüppel zwischen die Beine, um den Fachhandel vor der Konkurrenz zu schützen. Ein Online-Händler aus Hamburg, der von Philips abgemahnt wurde, sagte gegenüber heise online, er beziehe seine Ware von deutschen Großhändlern. Die Abmahnung sei für ihn überraschend gekommen, und Philips zeige sich nicht gesprächsbereit.
Das räumte Petri ein. Die Erfahrung lehre jedoch, dass die schwarzen Schafe ohne Androhung juristischer Schritte nichts an ihren Geschäftspraktiken änderten. Philips arbeite aber weiterhin mit vielen Fach- und Online-Händlern zusammen, und solche Vertragspartner erhielten jederzeit die Erlaubnis, Produktbilder zu verwenden. Wo Verträge bestehen, gebe es keine Probleme. Man wolle aber mit dem einen oder anderen Partner nicht zusammenarbeiten.
Außerdem löst Philips aber auch bestehende Absprachen etwa mit Preisvergleichsdiensten, denen man die Verwendung von Produktbildern des Herstellers bislang explizit erlaubt hatte. Dies begründete Petri mit neuen Regularien, die der Hersteller derzeit konzernweit einführe. Die Hintergründe dafür kenne er nicht. (ad)