Popup-Reklametrojaner in USA legal

Die Abdeckung von Firmen-Webseiten durch Popup-Fenster mit Reklame für Konkurrenten stellt weder eine Copyright-Verletzung noch einen unlauteren Wettbewerb dar.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Die Abdeckung von Firmen-Webseiten durch Popup-Fenster mit Reklame für Konkurrenten stellt weder eine Copyright-Verletzung noch einen unlauteren Wettbewerb dar. Das entschied nach US-Medienberichten US-Bezirksrichters Gerald Bruce Lee. Mit seinem Urteil untermauerte Lee eine vorläufige Entscheidung von Anfang Juli.

In dem Rechtsstreit hatte das Transport- und Lagerunternehmen U-Haul Klage gegen den Softwarehersteller WhenU eingereicht, weil sein Webauftritt wiederholt durch Popup-Fenster mit Werbung von Konkurrenzunternehmen durch den von WhenU hergestellten Reklametrojaner SaveNow verdeckt wurden.

Richter Lee entschied nun laut Wall Street Journal, dass diese Praxis nicht gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht untersagt sei. Auch wenn sich "normale Computernutzer" wie er manchmal fragen würden, womit sie die "Strafe der Besetzung ihres Bildschirms" durch Online-Werbung verdient hätten, liege es in der Verantwortung jedes Einzelnen, ob er die Software von WhenU verwende.

Der Richterspruch dürfte den zu Grunde liegenden Streit zum Präzedenzfall erheben.In einem ähnlichen Gerichtsverfahren waren schon im vergangenen Jahr zehn US-Verlage dem Reklamevermittler Gator juristisch zu Leibe gerückt, weil dessen Hintergrundsoftware die Werbung der Verlags-Sponsoren mit Konkurrenzanzeigen übertünchte. In diesem gleichfalls in Virginia verhandelten Rechtsstreit hat der zuständige Richter Claude Hilton das Verfahren eingeleitet und zugleich Gator mit der einstweiligen Verfügung belegt, die klagenden Verlage vor Popup-Reklame zu verschonen. Zum Prozess kam es dann aber doch nicht, weil sich die Widersacher außergerichtlich einigten. (wst)