Popup-Reklametrojaner in USA legal

Laut Vorentscheid eines US-Richters stellt die Abdeckung von Firmen-Webseiten durch Popup-Fenster mit Reklame für Konkurrenten weder eine Copyright-Verletzung noch einen unlauteren Wettbewerb dar.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Die Abdeckung von Firmen-Webseiten durch Popup-Fenster mit Reklame für Konkurrenten stellt weder eine Copyright-Verletzung noch einen unlauteren Wettbewerb dar -- so lautet zumindest der Vorentscheid des US-Bundesbezirksrichters Gerald Lee in Virginia. Damit legitimierte das Gericht die Geschäftspraktiken des Anzeigenvermarkters WhenU.

Dessen Reklametrojaner SaveNow bombardiert Surfer, die das Programm etwa als unauffällige Dreingabe zu populären Freeware-Paketen installiert haben, mit Reklamefenstern. Lees zweiseitige Mitteilung umfasst noch keine Begründung, diese will der Richter in den kommenden Wochen nachliefern. Gleichwohl bügelt das Papier schon im Vorfeld den ursprünglich für morgen anberaumten Prozess ab. U-Haul will die Klage nun zurückziehen.

Der Richterspruch dürfte den zu Grunde liegenden Streit zum Präzedenzfall erheben, in dem das Transport- und Lagerunternehmen U-Haul Klage einreichte, weil sein Webauftritt wiederholt durch WhenU-vermittelte Werbeanzeigen für Konkurrenzunternehmen verdeckt wurden. In einem ähnlichen Gerichtsverfahren waren schon im vergangenen Jahr zehn US-Verlage dem Reklamevermittler Gator zu Leibe gerückt, weil dessen Hintergrundsoftware die Werbung der Verlags-Sponsoren mit Konkurrenzanzeigen übertünchte. In diesem gleichfalls in Virginia verhandelten Rechtsstreit hat der zuständige Richter Claude Hilton das Verfahren eingeleitet und zugleich Gator mit der einstweiligen Verfügung belegt, die klagenden Verlage vor Popup-Reklame zu verschonen. Zum Prozess kam es dann aber doch nicht, weil sich die Widersacher außergerichtlich einigten. Jetzt noch anhängigen Verfahren anderer Kläger gegen WhenU muss man inzwischen jedoch schlechtere Erfolgschancen beimessen. (hps)