Premiere: Verfügung gegen Anbieter von Blanko-Smartcards

Der Pay-TV-Sender Premiere hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen der größten Händler von Blanko-Smartcards erwirkt.

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Von
  • Volker Zota

Wie der Pay-TV-Sender Premiere mitteilt, hat er beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen der größten Händler von Blanko-Smartcards in Deutschland erwirkt und so nach eigenen Angaben eine wichtige Schlacht im Kampf gegen die Digital-Piraterie gewonnen.

Das Landgericht Hamburg habe die Verbreitung und Bewerbung unbeschriebener Smartcards und Geräten zum Programmieren von Blanko-Karten untersagt. Die Produkte des Händlers waren mit Bannern auf Internetseiten beworben worden, die Anleitungen und Software zum Hacken von Abo-TV-Angeboten bereitstellen. Bei Missachtung der Verfügung drohte dem Händler nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall gar bis zu zwei Jahre.

Während bisher einstweilige Verfügungen gegen derartige Händler nur dann erwirkt werden konnten, wenn diese in direkter Verbindungen zur illegalen Nutzung von TV-Angeboten standen, eröffne die Entscheidung des Landgerichts völlig neue Wege, so Michael Söllner, Leiter der "E-Security" von Premiere. Er sieht die Verbreitung von "szenetypischen Blanko-Smartcards" und damit auch den Handel mit gefälschten Karten erheblich erschwert. (vza)