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Prozesstermin wegen Onlineblockade der Lufthansa-Website festgesetzt

Angela Meyer

Vier Jahre nach der Online-Blockade gegen Lufthansa soll jetzt dem Anmelder der Domains libertad.de und sooderso.de der Prozess gemacht werden.

Die spektakulÀre Online-Blockade gegen Lufthansa [1] wird ein spÀtes Nachspiel haben: Vier Jahre nach der Aktion wird es gegen den Anmelder der Domains libertad.de [2] und sooderso.de [3] am 14. Juni 2005 einen Prozess wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Nötigung geben. Das Amtsgericht Frankfurt hat die nach mehr als dreijÀhrigen Ermittlungen [4] erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Damit geht das Gericht zumindest von einer prinzipiellen Strafbarkeit des Aufrufs aus, wÀhrend die Aktivisten auch weiterhin auf einem von der Justiz bestrittenen Online-Demonstrationsrecht [5] bestehen.

Der Angeklagte Andreas-Thomas Vogel erklĂ€rte laut einer PresseerklĂ€rung [6] von Libertad!: "Ich stehe stellvertretend fĂŒr alle Aktivisten der Online-Demo vor Gericht. Dabei hat der Prozess auch eine grundsĂ€tzliche Bedeutung." Es sei der erste Prozess, in dem von staatlicher Seite versucht werde, massenhafte Proteste im Internet abzuurteilen und damit eine Handhabe gegen zukĂŒnftige Online-AktivitĂ€ten zu haben. Die Frage, ob das Recht auf Versammlungsfreiheit und damit insbesondere auf Demonstrationen aller Art auch im virtuellen Raum gilt, ist in den vergangenen Jahren ausgiebig diskutiert [7] worden. Nun wird diese Frage im konkreten Fall auch juristisch beleuchtet werden.

Proteste an sich seien natĂŒrlich auch online nicht strafbar, bestĂ€tigte die zustĂ€ndige Richterin auf Nachfrage von heise online. Die Anklage stĂŒtze sich vor allem darauf, dass nicht zu individuellen Protesten aufgerufen wurde, sondern zu einer konzertierten Aktion zu einem fest verabredeten Zeitpunkt mit einer klaren Behinderungsabsicht. Die Tatsache, dass auf den genannten Domains eine Software zur VerfĂŒgung gestellt wurde, die den massenhaften Aufruf der Lufthansa-Website automatisch erledigte, wird als deutliches Indiz hierfĂŒr gewertet. Die 1,2 Millionen Zugriffe seien von 13.000 IP-Adressen ausgegangen, wobei von 137 Adressen jeweils zwischen 1000 und 25.000 Zugriffe registriert worden seien.

Im Prinzip handele es sich hierbei um Gewalt gegen Sachen, sagte die Richterin. Auch wenn ihr speziell fĂŒr diesen Fall kein PrĂ€zedenzfall bekannt sei, so gebe es doch eine Vielzahl an FĂ€llen, bei denen Gewalt nicht zwingend als körperliche Gewalt verstanden wird, die die vorlĂ€ufige EinschĂ€tzung stĂŒtzen, dass der Aufruf eine Straftat gewesen sein könnte.

Ein abschließendes Urteil wird natĂŒrlich erst nach der Verhandlung gefĂ€llt, bei dem auch die Dauer der Blockade von einigen Minuten und die Höhe des Schadens eine Rolle spielen werden. Trotz ihrer Beschwichtigungen [8] unmittelbar nach der Aktion, dass deren Erfolg nur minimal gewesen sei, wird die Lufthansa im Verfahren wohl auch einen wirtschaftlichen Schaden in die Waagschale werfen wollen. "Wie hoch der Schaden wirklich ist, mĂŒssen wir noch sehen", erklĂ€rte die Richterin gegenĂŒber heise online. UnabhĂ€ngig von einer zivilrechtlichen Klage werde es hierzu wohl auch im Strafverfahren eine Beweisaufnahme geben.

Neben der grundsĂ€tzlich interessanten Frage, welche Protestformen im Internet erlaubt sind, wird die Entscheidung des Gerichts fĂŒr den Angeklagten auch persönlich sehr bedeutsam sein: Die Anstiftung zu einer Straftat kann prinzipiell wie die Tat selbst bestraft werden. Bei Nötigung bedeutet dies eine Geldstrafe oder Haft bis zu maximal drei Jahren. Das eigentliche Ziel behĂ€lt Libertad! trotzdem fest im Blick: Am Prozesstag ist vor dem Amtsgericht eine ganz reale Demonstration fĂŒr einen freien Online-Protest geplant. (anm [9])


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https://www.heise.de/-148789

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[1] https://www.heise.de/news/War-die-Online-Demo-gegen-Lufthansa-ein-Flop-41989.html
[2] http://www.libertad.de
[3] http://www.sooderso.de/
[4] https://www.heise.de/news/Online-Demo-gegen-Lufthansa-hat-juristisches-Nachspiel-55498.html
[5] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19404/1.html
[6] http://www.libertad.de/inhalt/archiv/libertad/2005/03/EEEkEEEuVkcxrSKzDX.shtml
[7] http://www.akweb.de/ak_s/ak492/19.htm
[8] https://www.heise.de/news/Online-Blockade-gegen-Lufthansa-zeigt-kaum-Wirkung-41837.html
[9] mailto:anm@ct.de