Recht auf schnelles Internet: Bayerischer Minister kritisiert Mindestbandbreite
Dem bayerischen Heimatminister ist die Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download zu wenig, um es als "schnelles Internet" zu bezeichnen.
Nachdem ein zentral zuständiger Bundestagsausschuss das "Recht auf schnelles Internet" bewilligt hat, übt Bayerns Heimatminister Albert Füracker (CSU) Kritik an den Berliner Plänen. "Der Beschuss ist rückwärtsgewandt und bremst die Digitalisierung in Deutschland aus", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Stattdessen sei eine Beschleunigung nötig.
Der Digitalausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch grünes Licht für das Vorhaben der Bundesregierung gegeben, demzufolge künftig überall in Deutschland im Festnetz mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download verfügbar sein müssen. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas – und in manchen städtischen Randlagen oder in entlegenen Siedlungen auf dem Land wohl eine Verbesserung zum Status quo. Hat ein Haushalt weniger, hat er künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen besseren Anschluss. Die Bundesnetzagentur könnte dann die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.
"Schnell" ist nicht schnell genug
Es geht um die "Verordnung ĂĽber die Mindestanforderungen fĂĽr das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten". Der in politischen Kreisen ĂĽbliche Name "Recht auf schnelles Internet" ist etwas irrefĂĽhrend. Denn "schnell" ist das Internet auf dem in der Verordnung beschriebenen Mindestlevel wahrlich nicht. Vielmehr wird nur eine Grundversorgung definiert. Da es der erste Rechtsanspruch auf eine Breitband-Grundversorgung ist und die Untergrenze kĂĽnftig Jahr fĂĽr Jahr steigen wird, gilt das Regelwerk dennoch als wichtiges Hilfsmittel fĂĽr den Verbraucher.
Mit dem neuen Rechtsanspruch soll verhindert werden, dass entlegene Gegenden im Digitalzeitalter abgehängt werden. Wie viele Haushalte betroffen sind, ist unklar. Präzise Angaben dazu hat die Bundesnetzagentur nicht.
Höhere Mindestbandbreite
CSU-Politiker Füracker, dessen Ministerium im Freistaat für den Internetausbau zuständig ist, macht in seiner Reaktion auf das Berliner Ausschuss-Votum deutlich, dass er für eine höhere Mindest-Vorgabe ist. Einen Wert schlägt er allerdings nicht vor. Sein Parteikollege Reinhard Brandl, der für die CSU im Bundestag sitzt und digitalpolitischer Sprecher der oppositionellen Unionsfraktion ist, forderte vor dem Votum des Digitalausschusses 20 Megabit pro Sekunde. Doch ein entsprechender Antrag der Union scheiterte, die Berliner Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP setzte sich durch.
Damit die Verordnung gültig wird, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats – die könnte im Juni erfolgen. Trotz der kritischen Haltung Fürackers wird nicht damit gerechnet, dass die Länderkammer sich quer stellt und die Verordnung dadurch noch wesentlich geändert wird.
(olb)