Rechtsstreit: Verstoßen Maßnahmen zum Copyright-Schutz gegen das US-Urheberrecht?
Im Urheberrechtsverfahren gegen das US-Dokumente-Portal Scribd steht der Vorwurf im Raum, dass selbst die vom Anbieter getroffenen Vorbeugemaßnahmen die Rechte der betroffenen Autoren verletzen.
In dem Urheberrechtsstreit zwischen einer US-amerikanischen Autorin und dem Dokumente-Portal Scribd geht es nicht nur um die übliche – und vom US-Copyright erschöpfend beantwortete – Frage, wie Internet-Anbieter mit von Nutzern veröffentlichten rechtswidrigen Inhalten umgehen sollen. In ihrer Klage wendet sich Elaine Scott zudem gegen die Bedingungen, unter denen Scribd die Werke von Autoren in das eigene Filtersystem aufnimmt. Scribd habe dazu kein Recht.
Hintergrund ist ein klassischer Copyright-Fall: Scott hatte Scribd darauf aufmerksam gemacht, dass ein Nutzer des Dokumente-Portals eines ihrer Bücher rechtswidrig auf der Plattform veröffentlicht hatte. Der Portalbetreiber entfernte das Dokument daraufhin gemäß seiner Pflichten nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der Internetanbieter von Rechtsverletzungen ihrer Nutzer freistellt, solange sie keine Kenntnis davon haben und bei Kenntnisnahme umgehend reagieren.
Scribd füge in solchen Fällen das geschützte Werk der eigenen Filterliste zu, schreibt dazu das Wall Street Journal (WSJ). Dazu habe das Unternehmen kein Recht, argumentiert in der Klageschrift Scotts Anwalt Kiwi Camara, der zuletzt auch in dem Aufsehen erregenden Filesharing-Verfahren gegen Jammie Thomas-Rasset aufgetreten war. Scribd übernehme überdies nicht ausreichend Verantwortung und mache es sich zu leicht: Wer seine Werke in das Filtersystem einbringe, müsse dazu gegenüber Scribd auf Rechte verzichten.
Dadurch gerate die vom Urheberrecht angestrebte Gleichberechtigung von Autoren, Verwertern und Lesern aus dem Gleichgewicht, heißt es in der Klageschrift. Scribd versuche "gut auszusehen", meinte Camara gegenüber dem WSJ, während es ein rein auf dem Urheberrecht Dritter aufgebautes Geschäftsmodell verfolge. Ein Scribd-Anwalt wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete die Klage als aussichtslos. Die Verwendung eines Werkes zum Zwecke der Filterung verstoße nicht gegen das Urheberrecht, weil keine kommerzielle Verwertung stattfinde. (vbr)