Berufung gegen Millionen-Urteil in Filesharing-Prozess

Die US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset will wie angekündigt gegen ihre Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzung in Berufung gehen. Ein Geschworenengericht hatte die 32-Jährige zu 1,9 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt.

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Die wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilte US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset wird wie erwartet gegen das Urteil in Berufung gehen. Das erklärte ihr Anwalt Joe Sibley am Mittwoch gegenüber CNet News. Thomas werde die Verfassungsmäßigkeit des von einem Geschworenengericht verhängten Schadensersatzes von 1,92 Millionen US-Dollar (1,36 Millionen Euro) in Frage stellen. Ein von der Musikindustrie weiterhin angebotener Vergleich ist damit offenbar vom Tisch.

"Sie hat kein Interesse an einem Vergleich", zitiert CNet den Juristen Sibley, der zusammen mit seinem Partner Kiwi Camara kurz vor dem Wiederaufnahmeverfahren die Verteidigung der 32-Jährigen übernommen hatte. Noch in der vergangenen Woche hätten Anwälte des Verband der US-Musikindustrie (RIAA), der die Filesharing-Klagen der Labels koordiniert, Vergleichsgespräche angeboten. Doch sei Thomas-Rasset zu keiner Einigung bereits, die ein Schuldeingeständnis oder eine Zahlung vorsehe, erklärte ein RIAA-Sprecher.

Der Prozess hatte nach einem ersten Urteil in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar wiederholt werden müssen, weil der vorsitzende Richter einen Verfahrensfehler bei der Unterweisung der Geschworenen festgestellt hatte. Im Wiederaufnahmeverfahren vor einem Bundesgericht in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) befanden die zwölf Jury-Mitglieder Thomas-Rasset ebenfalls wegen Verbreitung von 24 Titeln der vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung für schuldig und sprachen den klagenden Labels für jeden Song 80.000 US-Dollar Schadensersatz zu.

In der Berufung will Thomas-Rasset nun offenbar auf die Höhe der Schadensersatzsumme abheben. "Eines der Hauptargumente ist, dass der Schadenersatz in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht", erklärte Sibley. Beobachter, die mit der Beklagten sympathisieren, sehen das ähnlich – etwa der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman oder Fred von Lohmann von der Verbraucherorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Copyright-Anwalt Ben Sheffner sagt einen "schweren Kampf" voraus, weil sich Thomas-Rassets Verteidigung damit auf bisher unbekanntes Gelände begebe.

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(vbr)