Rechtsstreit zwischen eBay und Tiffany geht in die nÀchste Runde
Der US-Schmuckkonzern Tiffany & Co. hat Berufung gegen ein Mitte Juli ergangenes Urteil eingelegt, das den Online-Auktionsbetreiber eBay von einer generellen Haftbarmachung fĂŒr das Einstellen von gefĂ€lschten Markenartikeln befreit.
Der US-Schmuckkonzern Tiffany & Co. [1] hat Berufung gegen ein Mitte Juli ergangenes Urteil [2] eingelegt, das den Online-Auktionsbetreiber eBay [3] von einer generellen Haftbarmachung fĂŒr das Einstellen von gefĂ€lschten Markenartikeln befreit. Der zustĂ€ndige Richter am "United States District Court for the Southern District of New York" stellte damals fest, dass es nicht primĂ€r die Aufgabe von eBay sei, die Einhaltung von MarkenrechtsansprĂŒchen zu ĂŒberwachen, sondern von Firmen wie Tiffany.
Tiffany hatte eBay bereits im Jahr 2004 verklagt, nachdem das Unternehmen eigenen Angaben zufolge herausfand, dass es sich bei drei Viertel der bei eBay angebotenen Tiffany-Produkte um FĂ€lschungen handelte. Daraufhin wollte der Schmuckkonzern eine gerichtliche VerfĂŒgung erreichen, die eBay zur PrĂŒfung der Angebote zwingt. Richter Richard J. Sullivan befand jedoch, dass allein das Wissen, dass Markenverletzungen auf den eBay-Seiten vorkommen können, eine solche VerfĂŒgung nicht begrĂŒnde.
Mit der Eingabe beim "United States Court of Appeals for the Second Circuit" will Tiffany nun erreichen, dass die Bezirksgerichtsentscheidung aufgehoben wird. "Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung rechtlich nicht haltbar", erklĂ€rt Tiffany-Justiziar Patrick Dorsey. "Sobald eBay Kenntnis davon hat, dass auf seinen Seiten in groĂem Stil mit gefĂ€lschten Markenprodukten gehandelt wird, muss das Unternehmen gezwungen werden können, diese VorgĂ€nge zu untersuchen und MaĂnahmen zum Schutz von Verbrauchern und Rechteinhabern einzuleiten."
eBay macht hingegen geltend, dass man beim Verdacht von Markenrechtsverletzungen von sich aus aktiv werde und gefĂ€lschte Produkte rasch aus den Versteigerungen entferne. Tiffany wirft das Unternehmen vor, sich nicht ausreichend an den Markenschutzprogrammen der Online-Auktionsplattform beteiligt zu haben. "Die Entscheidung Tiffanys, den Rechtsstreit fortzufĂŒhren, trĂ€gt nichts zum Kampf gegen ProduktfĂ€lschungen bei", formuliert eBay in einer Unternehmensmitteilung.
Bei Ă€hnlichen Rechtsstreitigkeiten in Europa war das Online-Auktionshaus zuletzt weniger erfolgreich. ZunĂ€chst verhĂ€ngte ein Gericht im französischen Troyes eine Strafe von 20.000 Euro [4] wegen des Verkaufs zweier gefĂ€lschter Hermes-Taschen auf der eBay-Plattform, dann verurteilte [5] das Pariser Handelsgericht das Unternehmen zu einer Strafzahlung von fast 40 Millionen Euro, weil eBay den Verkauf von gefĂ€lschten Luxuswaren nicht verhindert und den Handel von Artikeln nicht unterbunden habe, die sonst nur ĂŒber ausgewĂ€hlte Distributionswege abgesetzt werden dĂŒrfen. (pmz [6])
URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-195100
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.tiffany.com
[2] https://www.heise.de/news/eBay-verfruehstueckt-Tiffany-vor-Gericht-186792.html
[3] http://www.ebay.com/
[4] https://www.heise.de/news/Frankreich-eBay-muss-Schadensersatz-fuer-versteigerte-Faelschungen-zahlen-212507.html
[5] https://www.heise.de/news/eBay-soll-Schadensersatz-in-Millionenhoehe-leisten-182019.html
[6] mailto:pmz@ct.de
Copyright © 2008 Heise Medien