Regierung setzt auf Selbstregulierung bei Elektrosmog
Die Bundesregierung setzt bei der Eindämmung der Strahlung durch Mobilfunkantennen auf eine Selbstverpflichtung der Industrie.
Die Bundesregierung setzt bei der Eindämmung der Strahlung durch Mobilfunkantennen auf eine Selbstverpflichtung der Industrie. Künftig sollen die Grenzwerte für Elektrosmog stärker kontrolliert werden, sagte der Sprecher des Bundesumweltministeriums, Michael Schroeren, gegenüber dpa. Grenzwerte werden aber nicht verschärft. Die Aufstellung von Mobilfunkmasten in der Nähe von Schulen und Kinderärten soll nach Möglichkeit vermieden werden.
Der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury, sagte am Freitag in Berlin, die Selbstverpflichtung der sechs deutschen UMTS- Lizenznehmer sollte noch am selben Tag unterzeichnet werden. Die Betreiber hätten zugesagt, die Kommunen in die Netzplanung und die Standortentscheidungen einzubeziehen. "Insbesondere werden bei Schulen und Kindergärten alternative Standorte geprüft", sagte Bury. Er hatte am Mittwoch im Bundeskanzleramt ein Spitzengespräch mit den Mobilfunkbetreibern geführt.
Die derzeitigen Grenzwerte schützten ausreichend vor Gesundheitsgefahren, sagte Bury unter Berufung auf die Strahlenschutzkommission. Zuvor hatte bereits der Tagesspiegel berichtet, die Grenzwerte blieben unverändert. Regierung und Industrie wollen laut Bury die Forschung intensivieren. Demnach soll ein Netz fester und mobiler Elektrosmog-Messstationen aufgebaut werden.
Zur Einbeziehung der örtlichen Behörden bei der Planung der Netze heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post solle den örtlichen Behörden alle Informationen zu den jeweiligen Sendeanlagen über eine Datenbank verfügbar machen. Darüber hinaus soll der Aufwand für die Information der Bevölkerung über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion zu möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Mobilfunk weiter erhöht werden. Grundlage der Berichterstattung soll laut Bundesregierung die laufende Bewertung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das Bundesamt für Strahlenschutz, die Strahlenschutzkommission, die Weltgesundheitsorganisation und andere nationale und internationale Gremien sein.
Begrüßt wird in der Antwort auch eine verbesserte Kennzeichnung der Strahlungsbelastung durch Handys auf freiwilliger Basis der Hersteller. Es bedürfe jedoch noch einer eindeutigen und verbraucherfreundlichen Darstellung, in welchem Ausmaß der Kopf des Mobilfunknutzers beim Telefonieren dem elektromagnetischen Feld seines Handys ausgesetzt sei. Nach bisherigen Überlegungen soll die Bezeichnung "strahlungsarm" als eine Art Umweltlabel nur dann erlaubt sein, wenn Geräte 25 Prozent des bisher empfohlenen SAR-Wertes nicht überschreiten. Die Spezifische Absorptionsrate (SAR) gibt die pro Kilogramm Körpergewebe absorbierte Energiemenge an. Eine Liste mit den SAR-Werten aktueller Handys gibt es beispielsweise auf handywerte.de. (jk)