Regierung will Raumfahrt-Industrie regulieren und Weltraumschrott vermeiden
Die Bundesregierung kommt völkerrechtlichen Verpflichtungen nach und plant ein Weltraumgesetz. Die Eckpunkte dafür liegen nun vor.
Die Bundesregierung will die Aktivitäten von privaten Raumfahrtunternehmen regulieren und hat dafür Eckpunkte eines geplanten Weltraumgesetzes (PDF) vorgelegt. Das Gesetz soll Fragen der zivilen (Betriebs-)Sicherheit von privaten Weltraumaktivitäten aus und Starteinrichtungen in Deutschland regeln und dadurch Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren, teilte die Bundesregierung mit. Sie komme damit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nach, frühere Bestrebungen zu einem solchen Gesetz fruchteten bisher nicht.
In dem geplanten Weltraumgesetz sollen auch die nationale Sicherheit, die Verteidigungsinteressen und die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden. Die Regelungen dienen auch dazu, den Weltraum "achtsam zu nutzen", wie es in einer Regierungsmitteilung heißt, und Weltraumschrott vorzubeugen: durch besondere technische Anforderungen, einem planmäßigen Ende jeder Mission und Vorgaben zur Vermeidung von Kollisionen.
Rechtliche Absicherung
Im Kern geht es in den Eckpunkten um die Genehmigungen von Aktivitäten im Weltraum, welche Behörde die Aktivitäten überwachen und regeln wird sowie um die Registrierung von Gegenständen im Weltraum. Das Weltraumgesetz soll es der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen, "im Falle einer Haftung nach den völkerrechtlichen Verträgen bei einem privaten Betreiber Regress zu nehmen", heißt es. Dabei würden Start-ups und KMU, aber auch Universitäten und Forschungseinrichtungen geringer belastet.
Welche Behörde konkret zuständig sein soll, um Raumfahrtaktivitäten zu genehmigen und zu überwachen, steht noch nicht fest. In den Eckpunkten heißt es lediglich, sie werde im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums angesiedelt und sich beispielsweise von der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR helfen lassen. Zum Thema Rohstoffgewinnung im All, wie es etwa das Luxemburger Weltraumgesetz von 2017 behandelt, steht in dem deutschen Eckpunktepapier nichts.
Die völkerrechtliche Verpflichtung zu einem Weltraumgesetz ergeben sich aus dem "Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper" der Vereinten Nationen.
(anw)