Regulierer ordnet Preissenkung bei letzter Meile an

Die neuen Einmalentgelte für die Anschlussübernahme im Ortsnetz liegen 20 Prozent unter den bisherigen und über 23 Prozent unter den von der Telekom beantragten Preisen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat erneut eine Preissenkung für den Anbieterwechsel im Ortsnetz angeordnet. Die Einmalentgelte, die die Deutsche Telekom für die Übernahme der Teilnehmeranschlussleitung ("letzte Meile") verlangen kann, hätten vor allem deshalb gesenkt werden können, weil man nach Einführung einer elektronischen Auftragsbearbeitung zwischen der Telekom und der Konkurrenz nunmehr noch effizientere Arbeitsabläufe habe berücksichtigen können, erklärte die Regulierungsbehörde.

Die neuen Preise für die Anschlussübernahme im Ortsnetz gelten ab dem 1. Juli. Dann kostet etwa die nach Angabe der RegTP häufigste Variante, die Übernahme der Kupferdoppelader ohne Arbeiten beim Endkunden, 56,60 Euro. Das sei 20 Prozent weniger als beim vor einem Jahr genehmigten Entgelt und liege 23,5 Prozent unter dem, was die Telekom beantragt habe. Auch die Kündigungsentgelte hat die RegTP bei den meisten Zugangsarten verringert: Beispielsweise seien bei Kündigung einer einfachen Kupferdoppelader, wenn der Kunde zu einem Wettbewerber wechsele oder zur Deutschen Telekom zurückkehre, nunmehr 31,21 statt 34,94 Euro zu zahlen. Ohne Umschaltung des Endkunden verringert sich das Kündigungsentgelt von 50,71 auf 47,09 Euro.

Insgesamt wurden Entgelte für 17 gebündelte und entbündelte Zugangsvarianten genehmigt. Einen Vergleich der neuen mit den alten Preisen für die wichtigsten Bereitstellungsarten veröffentlichte die RegTP in einer Mitteilung. Eine Gesamtliste der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung stellt die zuständige 4. Beschlusskammer der RegTP bereit.

Die neuen Bereitstellungs- und Kündigungspreise genehmigte die Regulierungsbehörde wieder für ein Jahr bis zum 30. Juni 2004. RegTP-Chef Matthias Kurth erhofft sich von der Entscheidung eine weitere Forcierung des Wettbewerbs im Telefonortsnetz: "Die Entscheidung setzt die Reihe wichtiger Entscheidungen zum Ortsnetzwettbewerb, die die Regulierungsbehörde in den vergangenen Monaten getroffen hat, in konsistenter Weise fort." Dass die Telekom-Konkurrenz dies genauso sieht, ist allerdings eher zweifelhaft: Auch bei den letzten Preissenkungen durch die Regulierungsbehörde für die Einmalentgelte folgten die Betroffenen dem fast schon gewohnten Ritual, nach dem der Telekom-Konkurrenz die Preissenkung nicht weit genug geht, während die Telekom selbst sich beschwert, ihre Kostenstrukturen würden nicht angemessen berücksichtigt. (jk)