Regulierer senkt Miete für letzte Meile ab Schaltverteiler

Der Regulierer hat die Gebühren angepasst, die die Telekom bei Einrichtung eines Schaltverteilers berechnen darf. Die Miete für die "letzte Meile" ab dem grauen Kasten sinkt.

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Die Bundesnetzagentur hat zum 1. Juli die Gebühren gesenkt, die die Telekom ihren Wettbewerbern für die Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Schaltverteiler berechnen darf. Die monatliche Miete für diesen Abschnitt der "letzen Meile" sinkt dann von bisher 8,01 Euro auf 7,71 Euro, teilte die Bundesnetzagentur am Dienstag in Bonn mit. Bei den anderen Gebühren für die Einrichtung eines Schaltverteilers halten sich laut Behörde "Preiserhöhungen und Preissenkungen im Ergebnis die Waage".

Mit einem Schaltverteiler, den die Telekom bei Bedarf einrichten muss, kann ein Wettbewerber bei eigener Signalzuführung eine größere Anzahl von Kunde mit Breitband bedienen. Der Schaltverteiler liegt auf der "letzten Meile" zwischen dem Hauptverteiler und dem Kabelverzweiger am Kunden-Ende der Leitung. Dadurch verkürzt sich die Kupferstrecke zum Kunden, was höhere Bandbreiten ermöglicht.

In der Regel übernehmen andere Anbieter die TAL im Hauptverteiler und überführen das Signal von dort ins eigene Netz. Die Miete für die gesamte letzte Meile ab Hauptverteiler hatte die Bundesnetzagentur kurz vor Ostern bereits leicht erhöht. Ab Juli steigt diese Gebühr von derzeit 10,08 Euro auf künftig 10,19 Euro.

Die Regulierungsbehörde hatte 2009 angeordnet, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die TAL unter Umständen schon am Schaltverteiler gewähren muss. Da die Telekom selbst nur wenige Schaltverteiler in Betrieb hat, müssen die grauen Kästen bei Bedarf zu festen Konditionen aufgestellt werden. Den ersten Schaltverteiler hatten die Bonner im Mai 2010 an einen Wettbewerber übergeben, (vbr)