Regulierer startet europäische Anhörung für IP-Bitstrom-Zugang

Mit der Vorlage bei der EU-Kommission geht das Anhörungsverfahren in die letzte Runde. Mit dem IP-Bitstrom-Zugang könnten Telekom-Konkurrenten ohne eigenen Endkundenzugang etwa DSL auch unabhängig von einem Telekom-Telefonanschluss anbieten.

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Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Freitag ihren Entwurf einer Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt. Damit leitet die Regulierungsbehörde nach der erfolgten nationalen Anhörung die letzte Phase der Konsultationen ein. Die europäischen Institutionen haben nun einen Monat Zeit für eine Stellungnahme. Die Bundesnetzagentur will dann "unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen" endgültig über die Verfügung entscheiden.

Der Entwurf sieht vor, die Telekom zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu "nicht-diskriminierenden Bedingungen" zu verpflichten. Die Konditionen für das neue Vorprodukt sollen einer Vorabgenehmigung unterworfen werden; die Telekom muss sich ihre Gebühren also vom Regulierer genehmigen lassen. Damit ist der Regulierungsentwurf für den massenmarktauglichen IP-Bitstrom-Zugang strenger als der für den ATM-Bitstrom-Zugang, den die Netzagentur im März 2006 vorgelegt hatte. Die Telekom hatte den Entwurf der Regulierungsbehörde scharf kritisiert.

Der IP-Bitstrom-Zugang soll Wettbewerber in die Lage versetzen, Endkunden eigene breitbandige Internetzugänge anzubieten, ohne die gesamte Teilnehmeranschlussleitung mieten zu müssen. Damit könnten Wettbwerber ohne eigenen Endkundenzugang DSL auch unabhängig von einem Telekom-Telefonanschluss anbieten. Die bisher verbreitete Bündelung von Telefon- und Internetanschluss hatte zuletzt die unabhängige Monopolkommission kritisiert und einen Bitstrom-Zugang gefordert. (vbr)