Regulierung: Bundesnetzagentur legt Vorschlag für Bitstrom-Zugang vor

Layer 3 oder nicht Layer 3: Die Regulierungsbehörde will die Telekom dazu verpflichten, Wettbewerbern eine Bitstrom-Netzzugang zu festen Konditionen zu ermöglichen. In bestimmten Großstädten will sie die Zügel aber locker halten.

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Telekom Glasfaser-Netz

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

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Die Bundesnetzagentur hält an ihrem umstrittenen Vorhaben fest, beim Bitstrom-Zugang zum Kernnetz der Deutschen Telekom Ausnahmen in Großstädten zu machen. In dem am Donnerstagnachmittag vorgelegten Regulierungsentwurf für den Bitstrom-Zugang ist vorgesehen, der Telekom in 15 Großstädten keine Vorgaben mehr für einen Layer-3-Zugang zu machen, sofern der Netzbetreiber dort einen Layer-2-Zugang anbietet. Die Wettbewerber, die solche Zugangsmöglichkeiten nutzen, hatten zuvor vor dem Einstieg in die "regionalisierte Regulierung" und einem "Dammbruch" gewarnt.

Grundsätzlich will die Bundesnetzagentur die Telekom ab 2016 verpflichten, ihren Wettbewerbern einen Bitstrom-Zugang zu Zugangsnetzen (Layer 2) und im Kernnetz (Layer 3) zu ermöglichen. Die Regulierungsbehörde erwartet, dass Layer-2-Bitstrom angesichts der zunehmenden Verbreitung von Vectoring an Bedeutung gewinnt. Deshalb will die Bundesnetzagentur hier auch die Preise vorab genehmigen. Beim Layer-3-Zugang hat die Behörde hingegen nur ein Auge auf die Preisgestaltung der Telekom.

Ausnahmen will die Bundesnetzagentur für 15 Großstädte machen. In Bochum, Bottrop, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Herne, Karlsruhe, Kiel, Köln, Leipzig, Leverkusen, Mannheim, Osnabrück, Pforzheim, Recklinghausen und Reutlingen herrscht nach Ansicht der Behörde ausreichender Wettbewerb, sodass die Telekom hier keinen regulierten Zugang zum Layer-3-Bitstrom anbieten muss, wenn es einen regulierten Layer-2-Zugang gibt. Wenn ein Wettbewerber trotzdem einen Layer-3-Zugang wünscht, müsste er den frei mit der Telekom verhandeln.

Beim Layer-2-Zugang können die Unternehmen an rund 900 Übergabepunkten ans Telekom-Netz andocken und müssen dafür dort eigene Infrastruktur aufbauen. Das zwar grundsätzlich attraktiv, weil es eigens zugeschnittene Dienste ermöglicht, allerdings war bisher unklar, welche Konditionen dafür gelten sollen. Die führt die Bundesnetzagentur in ihrem Entwurf nun aus. Die Wettbewerber haben bis Ende Mai Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Am 11. Mai wird es zudem eine öffentliche Anhörung bei der Behörde in Bonn geben.

Die Wettbewerber waren bisher skeptisch. Als die Bundesnetzagentur die Regulierungsausnahmen bei Layer 3 erstmals ins Spiel brachte, hatten die Netzbetreiberverbände Breko und VATM den "Einstieg in die regionalisierte Regulierung" als "Dammbruch" gegeißelt. Sie fürchten, dass die Behörde wegen des funktionierenden Wettbewerbs künftig auch für andere Vorleistungsprodukte Ausnahmen machen und auch Hand an die heilige Kuh der Branche legen könnte, die Teilnehmeranschlussleitung. (vbr)