Regulierungsbehörde: UMTS-Regeln bestandskräftig

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wundert sich über MobilComs späte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der UMTS-Lizenzgebühr.

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Von
  • dpa

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat mit Verwunderung auf die Ankündigung der Telefongesellschaft MobilCom reagiert, die Rechtmäßigkeit der UMTS-Lizenzgebühr überprüfen zu lassen. Der Kläger habe im Vorfeld der Lizenzierung seine Zustimmung sowohl zur Versteigerung als auch zu den Lizenz- und Versteigerungsbedingungen gegeben, hieß es am Donnerstag von der Regulierungsbehörde in Bonn. Lizenzbedingungen und Versteigerungsregeln seien schon seit März bestandskräftig.

Der Vorstandschef von Mobilcom, Gerhard Schmidt, habe die Lizenz auch entgegengenommen und habe auch rechtzeitig die Gebühr bezahlt, betonte der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle. Schmidt beanspruche die Lizenz auch weiterhin. Da Schmidt nicht gegen die ursprüngliche Entscheidung zur UMTS-Lizenzierung geklagt habe, sei für die Regulierungsbehörde nicht erkennbar, welche Zielsetzung er damit verfolge.

MobilCom hatte darauf verwiesen, dass von Experten wiederholt Zweifel am UMTS-Versteigerungsverfahren geäußert worden seien. Im Interesse der Aktionäre habe das Unternehmen fristgerecht Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eingereicht. Nach Angaben von Focus Online reichte MobilCom Klage beim Kölner Verwaltungsgericht ein. (dpa)/ (cp)