Richter kritisiert US-Regulierer wegen Kopierschutzmerkmal für Digital-TV

Die Federal Communications Commission hat nach Meinung von US-Richtern ihre Kompetenzen überschritten, als sie verfügte, dass die Hersteller von digitalen TV-Receivern ab Juli 2005 bei ihren Geräte das Auswerten des Broadcast Flag ermöglichen müssen.

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Die US-amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat nach Meinung von Richtern des Court of Appeals for the D.C. Circuit ihre Kompetenzen überschritten, als sie Ende 2003 festlegte, dass die Hersteller von digitalen TV-Receivern ab Juli 2005 bei ihren Geräten das Auswerten des Broadcast Flag ermöglichen müssen. Bürgerrechts-, Datenschutz- und Bibliotheks-Organisationen waren gegen diese Bestimmung vor Gericht gegangen. Die Richter Harry Edwards und David Sentelle sagten laut US-Medienberichten, zwar habe die Unterhaltungsindustrie zu Recht Bedenken, Filme in hoher Qualität ohne Schutz vor möglichen Urheberrechtsverletzern auszusenden, doch habe die FCC hier keine Weisungsbefugnis.

Ein Anwalt der Klägerseite argumentierte, dass ein Broadcast Flag Bibliotheken daran hindern könne, Fernsehsendungen für erzieherische oder Bildungszwecke zu kopieren. Richter Sentelle stellte aber in Frage, ob Verbrauchervertreter die Entscheidung der FCC überhaupt anfechten dürfen. Falls das Gericht voraussichtlich in einigen Monaten ein Klagerecht der Bürgerrechtler verneint, würde das Verfahren eingestellt. Falls nicht, könne die FCC mit einer Entscheidung rechnen, die sich auch auf Kompetenzgrenzen in anderen Bereichen aufwirken könne, berichten Prozessbeobachter.

Beim Broadcast Flag handelt es sich um ein Kopierschutz- und Rechteverwaltungs-Merkmal, das Inhalteanbietern ermöglichen soll, die Kopie und Weiterverbreitung einzelner Sendungen -- insbesondere über das Internet -- zu unterbinden. TV-Sender und Hollywood-Studios hatten die neue Regelung als "wegweisend in der Auseinandersetzung um den Schutz digitaler Inhalte" begrüßt. (anw)