Richter lässt Klagen gegen Microsoft zu

Die Anti-Trust-Klagen von Burst.com und Be Inc. werden verhandelt. Im Verfahren Sun gegen Microsoft hat Richter Motz zwei Klagepunkte abgelehnt und die Entscheidung über die weiteren 14 aufgeschoben.

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Bezirksrichter Frederick Motz hat die Klagen von Be und Burst.com gegen Microsoft zugelassen. Im Verfahren Sun Microsystems gegen den Redmonder Softwarekonzern ließ Motz zwei der 16 Klagepunkte vorerst nicht zu. Sun hat die Gelegenheit zum Nachbessern. Über die Klage will der Richter insgesamt kommende Woche entscheiden, berichten US-amerikanische Medien.

Zunächst hatte der Richter die Argumente von Be und Burst.com angehört. Dabei zogen die Microsoft-Anwälte den Kürzeren, die gemeint hatten, die Klagen der Unternehmen beruhten auf mangelnden Beweisen. Motz betonte, er habe ausreichende Hinweise gefunden, um die Klagen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zulassen zu können.

Die Anwälte von Susman Godfrey LLP, die den mittlerweile liquidierten Betriebssystem-Hersteller Be Inc. vertreten, behaupten, Microsoft habe das Unternehmen wettbewerbswidrig aus dem Markt gedrängt und verlangen Schadensersatz. Streaming-Spezialist Burst.com wirft Microsoft unter anderem vor, andere Unternehmen wie Intel und RealNetworks dazu gedrängt zu haben, Video-Streaming-Software von Burst nicht zu unterstützen.

Im Verfahren Sun gegen Microsoft hatte Richter Frederick Motz im Dezember dem Softwareriesen per einstweiliger Verfügung auferlegt, dass er Suns aktuelle Java Virtual Machine in seine Software-Produkte integrieren muss. Microsoft will erreichen, dass der größte Teil der Sun-Klage fallen gelassen wird. Sun hatte seinen Rivalen bereits 1997 unter anderem wegen der Java-Implementierung vor den Kadi gebracht. (anw)