Rüge für Microsoft [Update]

In einer Eingabe für das zuständige Bezirksgericht bezichtigt das US-Justizministerium Microsoft, gegen die Auflagen im Anti-Trust-Verfahren verstoßen zu haben.

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Von
  • Wolfgang Stieler

In einer Eingabe für das zuständige Bezirksgericht bezichtigt das US-Justizministerium Microsoft, gegen die Auflagen im Anti-Trust-Verfahren verstoßen zu haben. Der Software-Riese stimmt dieser Einschätzung nach US-Medienberichten nicht zu, will aber frühestens im Februar ein entsprechendes Update für Windows XP bereitstellen. Außerdem erklärte Microsoft nach dem Bericht des Komitees, das die Einigung im Kartellverfahren überwachen soll, dass man die Lizenzprogramme für Sourcecode und für die Kommunikationsprotokolle verbessern wolle.

Zankapfel ist der in Windows integrierte Web-Browser Internet-Explorer. Die Kläger hatten im Verlauf des mehrjährigen Verfahrens gefordert, Microsoft müsse Browser und Betriebssystem entbündeln. Sie konnten sich mit dieser Forderung zwar nicht durchsetzen, der Software-Riese erklärte sich allerdings in der außergerichtlichen Einigung des Verfahrens dazu bereit zu ermöglichen, dass der User den Internet Explorer "abschalten" und problemlos alternative Software eines Drittanbieters installieren könne. Das US-Justizministerium bemängelt jetzt, dass der Internet Explorer sich allerdings auch dann noch auf den Desktop befördert, wenn der User den mit "Shop for Music Online" beschrifteten Button drückt, obwohl er einen anderen Web-Browser als Standard festgelegt hat. Microsoft will dieses Problem nun mit einem Update beheben. (wst)