SPD-Berichterstatter für Lizenz zum privaten Kopierschutz-Knacken

Der Verbraucherschutzpolitiker Manfred Zöllmer hat sich im Streit um die weitere Reform des Urheberrechts dafür stark gemacht, das "Recht auf Privatkopie" auch gegen DRM-Systeme durchsetzbar zu machen.

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Der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Manfred Zöllmer hat sich im Streit um die weitere Reform des Urheberrechts dafür stark gemacht, das "Recht auf Privatkopie" auch gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) durchsetzbar zu machen. "Es muss für den Eigengebrauch möglich sein, die Lieblings-CD auch in kopierter Form im Auto, auf dem Handy oder im MP3-Player zu hören", erklärt der für die Novelle zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. "Daraus folgt aber, dass dieses Recht nicht durch unangemessenen Kopierschutz der Anbieter vereitelt wird, der nicht umgangen werden darf. Hier brauchen wir eindeutig nutzerorientierte Lösungen." Generell gefragt sei ein Urheberrecht, das "neben den Rechten der Urheber auch die berechtigten Interessen der Nutzer nicht vergisst".

Zöllmer setzt sich weiter auf Basis der Ergebnisse eines Anhörungsmarathons im federführenden Rechtsausschuss des Bundestags für die Wiedereinführung der so genannten Bagatellklausel in den Gesetzesentwurf ein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in ihrem Referentenentwurf für den "2. Korb" der Revision des Urheberrechtsgesetzes vorgeschlagen, dass das illegale Naschen an Tauschbörsen für rein private Zwecke von der Strafverfolgung freigestellt werden sollte. Nach Protesten vor allem aus Reihen der CDU strich sie die umstrittene Passage aus dem Regierungsentwurf. Zöllmer sieht aber nach wie vor Bedarf für eine gesetzliche Klarstellung. Damit solle eine Kriminalisierung "wirksam verhindert" werden, wenn geistige Werke nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. "Die durchschnittlichen Nutzer – gerade Kinder und Jugendliche – können oftmals nur schwer erkennen, ob sie einen Urheberrechtsverstoß begehen", begründet der SPD-Mann den erneuten Vorstoß. Ohne die Klausel werde zunächst von den staatlichen Behörden ermittelt, die Einstellung der Verfahren läge erst im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft.

Weiter unterstützt Zöllmer das unter anderem von den deutschen Phonoverbänden kritisierte Ansinnen von Zypries, die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu begrenzen. Es sei nicht hinnehmbar, "dass Rechtsanwaltskanzleien aufgrund professionell betriebener Abmahnungsgeschäfte ganze Familien in den Ruin treiben, weil die Kinder im Internet aus Versehen ein geschütztes Werk heruntergeladen haben". Trotz aller energischer Bekämpfung der "Piraterie von geistigem Eigentum" dürfe der Gesetzgeber hier nicht über das Ziel hinausschießen und die Nutzer mit überhöhten Abmahnkosten konfrontieren. Zuvor hatten sich bereits Zöllmers SPD-Fraktionskollegen Jörg Tauss und Ulrich Kelber für Nachbesserungen am Regierungsentwurf ausgesprochen.

Der Deutsche Kulturrat hat den Bundestag derweil aufgefordert, die bei den Anhörungen geäußerte Kritik der Experten ernst zu nehmen. Eingriffe bei den Regelungen zur Privatkopie hält er noch nicht für erforderlich. Die Spitzenorganisation verschiedener Kulturverbände begrüßt zudem, dass ihre Forderung nach dem parallelen Fortgelten des Systems der pauschalen Kopiervergütung und der individuellen Abrechung via DRM weitgehend aufgenommen wurde. Die Notwendigkeit der pauschalen Urheberabgabe bleibe für die weiterhin mögliche private Vervielfältigung von Werken aus ungeschützten Quellen erforderlich.

Die Expertenbefragung förderte laut dem Kulturrat aber auch zu Tage, dass die vorgeschlagene Regelung zur Deckelung der Vergütungsansprüche aller Berechtigten bei fünf Prozent es Verkaufspreises "in die falsche Richtung weist". Dabei würden nicht angemessene Entschädigungen der Urheber, sondern die Umsätze und Gewinne der Geräte- und Speichermedienindustrie im Mittelpunkt stehen. Dies würde das Urheberrecht auf den Kopf stellen. Ebenso sei deutlich geworden, dass eine Vergütungspflicht nicht erst greifen dürfe, wenn auf einem Gerätetyp zu mindestens 10 Prozent urheberrechtsrelevante Kopien gefertigt werden. Ein solche Regelung würde dazu führen, "dass zukünftig noch mehr als bisher über das Ob der Vergütungspflicht gestritten wird." Insgesamt müssten die Abgeordneten "die Künstler vor der mächtigen Computerindustrie in Schutz zu nehmen".

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)