SPD-Sprecher: Kosten für Vorratsdatenspeicherung muss der Staat tragen

Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der Sozialdemokraten pocht auf eine volle Entschädigung der Telekommunikationsfirmen, falls der EU-Rat sich für eine Pflicht zur Datenarchivierung ausspricht.

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Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der Sozialdemokraten im Bundestag pocht auf eine volle Kostenerstattung für Telekommunikationsfirmen, falls der EU-Rat sich für eine Pflicht zur Archivierung aller bei den Telekommunikationsdienstleistern anfallender Verkehrsdaten ausspricht. Bei der im EU-Rat vorgeschlagenen Vorratsspeicherung geht es um sämtliche Verbindungsdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen.

Eine mit der heftig umstrittenen Maßnahme entstehende weitere Belastung der Branche "kann auf keinen Fall hingenommen werden", betont der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, in einem Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. In dem Schreiben, das heise online vorliegt, betont Brandner weiter: "Die betroffenen Unternehmen müssen voll umfänglich entschädigt werden, wenn der Anspruch auf das zur Verfügungstellen von Daten ausgeweitet wird." Andernfalls werde der "wichtige Faktor für Wachstum und Beschäftigung", den die an der Börse zudem auch noch unterbewertete Branche für die deutsche Wirtschaft leiste, gefährdet.

Der Wirtschaftssprecher verweist weiter darauf, dass der Bundestag im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes angesichts des "starken Aufwuchses" bei der Telefonüberwachung und auch auf Grund "verfassungsrechtlicher Bedenken" bereits grundsätzlich für eine Entschädigung der Wirtschaft für die Hilfssheriffsdienste beschlossen habe. "Am Ende der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung kann daher nicht behauptet werden, die Frage der Kostenübernahme sei offen oder gar den Firmen anzulasten", rückt Brandner gegenteilige Äußerungen der Justizministerin zurecht.

Zypries hatte im Vorfeld der Debatte über einen EU-Rahmenbeschluss zur pauschalen Überwachung des elektronischen Lebens der 450 Millionen EU-Bürger am vergangenen Donnerstag Bedenken gegen das ursprünglich von Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden vorgelegte Dossier vorgebracht. Grundsätzlich spricht sich die Justizministerin allerdings nicht gegen eine Vorratsdatenspeicherung aus. Dass in Brüssel weniger das "Ob", als vielmehr das "Wie" der tief in die Grundrechte einschneidenden Maßnahme diskutiert wird, zeigt auch eine offizielle Mitteilung des EU-Rates zu den Ergebnissen der Sitzungen der Justiz- und Innenminister vom Ende der vergangenen Woche. Darin heißt es am Ende unmissverständlich, dass das "Instrument der Vorratsdatenspeicherung bis Juni 2005 eingeführt werden sollte". Dies lege der Anti-Terrorplan des Rats nahe.

Weiter halten die Minister fest, dass die Strafverfolgungsbehörden während der vergangenen Jahre "verstärkt Bedenken über die Nutzung technologischer Innovationen ausgedrückt haben". Zunehmende Schwierigkeiten mit der Verbrechensbekämpfung gebe es vor allem bei E-Mail, VoIP, ftp und beim World Wide Web. Der Rat habe daher seine Vorbereitungsgremien instruiert, einen Ansatz für die im Raum stehende Maßnahme zu finden, bei der etwa auch die bei der Nutzung einer Flatrate "prozessierten/generierten Daten" von den Providern aufbewahrt werden. (Stefan Krempl) / (jk)