Sammelklagen gegen Microsoft eingeschränkt

Richter J. Frederick Motz hat bestimmte Sammelklagen gegen Microsoft wegen angeblich überhöhter Windows-Preise zurückgewiesen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Richter J. Frederick Motz vom US-Bundesbezirksgericht in Maryland hat bestimmte Sammelklagen gegen Microsoft wegen angeblich überhöhter Windows-Preise zurückgewiesen. Sammelklagen sind nach der Entscheidung nur zulässig, wenn es sich bei den Klägern um Kunden handelt, die Microsoft-Software durch den Online-Shop des Konzerns bezogen hätten. Auch ließ der Richter weiterhin Einzelklagen zu, die allerdings für die Kläger schwieriger durchzufechten und meist auch in den realisierbaren Schadensersatzzahlungen eingeschränkter sind. Allgemeine Sammelklagen dagegen seien nicht sinnvoll, da man bei ihnen eine Gruppe typischer Nutzer von Microsoft-Software nur schwerlich definieren könne, entschied das Gericht nach Berichten in US-Medien.

Nachdem Richter Thomas Penfield Jackson im Anti-Trust-Verfahren des US-Justizministeriums gegen Microsoft festgestellt hatte, dass der Software-Konzern in diversen Punkten gegen die Anti-Trust-Gesetze verstoßen hatte, waren zahlreiche Sammelklagen erhoben worden, Microsoft habe unter Ausnutzung seiner Monopolstellung überhöhte Preise für Windows verlangt. In den meisten Fällen wurden sie allerdings abgeschmettert, da die Kunden die Software nicht direkt von Microsoft, sondern von Zwischenhändlern erworben hatten.

Die bislang größte Sammelklage wegen Missbrauchs der Marktposition und überhöhter Preise hatte der Software-Konzern Anfang des Jahres mit einem außergerichtlichen Vergleich beendet. Das Unternehmen will demnach eine Summe von 1,1 Milliarden US-Dollar in Form von Gutscheinen an insgesamt rund 13 Millionen Privat- und Geschäftskunden zahlen. Damit können die Kunden Hard- und Software von Microsoft oder anderen Herstellern erwerben. Zwei Drittel der Summe, die nicht abgerufen wird, geht an kalifornische Schulen -- was heftige Kritik der Konkurrenz auslöste. (jk)