Samsung scheitert mit Verfügungsantrag gegen Apple in den Niederlanden

Im internationalen Kleinkrieg zwischen den Konkurrenten Apple und Samsung haben die Südkoreaner erneut eine Schlappe hinnehmen müssen. Ein Gericht in den Niederlande wies Samsungs Vorwurf der Patentverletzung zurück.

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Ein Gericht in den Niederlanden hat Agenturberichten zufolge am Freitag einen Antrag des südkoreanischen Smartphoneherstellers Samsung auf Einstweilige Verfügung gegen Apple abgewiesen. Samsung wirft Apple die Verletzung von Mobilfunkpatenten vor und hatte auf dieser Basis versucht, den Vertrieb von iPhones und iPads in den Niederlanden unterbinden zu lassen.

Bei den Patenten handelt es sich den Berichten zufolge um standardrelevante 3G-Techniken. Das Gericht habe Samsungs Vorwurf der Patentverletzung zurückgewiesen, die Gültigkeit der Patente aber anerkannt. Apple müsse für deren Nutzung Lizenzen erwerben, die Samsung nach den Gepflogenheiten für standardrelevante Techniken auch zu fairen Bedingungen gewähren müsse. Ähnlich gelagerte Verfahren laufen noch in Frankreich und Italien, wo Samsung ebenfalls vor Gericht gezogen war.

Die beiden Unternehmen liefern sich einen heftigen weltweiten Streit um Patente und Schutzrechte bei ihren Smartphones und Tablet-Computern – auch vor niederländischen und deutschen Gerichten. Zuletzt hatte Apple ein Verkaufsverbot des Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 in Deutschland erwirkt. Der US-Konzern wirft den Südkoreanern vor, mit seinem Tablet geschützte Design-Muster seines iPad zu verletzen. Das Verfahren in Düsseldorf geht Ende des Jahres in die nächste Runde.

Auch in Australien konnte Samsung das Gerät bisher nicht auf den Markt bringen. Dort stoppte ein Gericht die Auslieferung des Galaxy Tab in dieser Woche per Einstweiliger Verfügung. Samsung versucht, im Gegenzug unter anderem den Vertrieb des neuen iPhone 4S in Frankreich und Italien untersagen zu lassen. Außerdem hat Samsung bei dem für Geschmacksmuster auf dem europäischen Binnenmarkt zuständigen Harmonisierungsamt beantragt, ein von Apple eingetragenes Geschmacksmuster für das iPad für nichtig erklären zu lassen. (vbr)