San Francisco verbietet Park-App für iOS

Mit MonkeyParking können Nutzer in der kalifornischen Metropole Parkplätze besetzen und diese dann per App meistbietend verkaufen. Der Stadtverwaltung gefällt das gar nicht.

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Parkplätze sind auch in der kalifornischen IT-Metropole San Francisco ein knappes Gut. Das Start-up MonkeyParking hat sich deshalb eine Art Lösung einfallen lassen: Die junge Firma fordert ihre Nutzer auf, öffentliche Parkplätze mit ihren Fahrzeugen zu besetzen, damit sie dann für 10 und mehr US-Dollar an andere User über eine iPhone-Anwendung "versteigert" werden können.

"MonkeyParking ist die erste App, mit der man jedes Mal Geld verdienen kann, wenn man seinen Straßenparkplatz verlässt", werben die Macher. Parkplatz-Interessierte, die die App ebenfalls nutzen, könnten dann ihr "Gebot" absenden. Bis zu 150 Dollar im Monat sollen "Parkplatzbesetzer" so verdienen können, verspricht das Start-up.

"Roberto zahlt Dir 10 Dollar für Deinen Stellplatz": MonkeyParking im Einsatz.

(Bild: Hersteller)

Allerdings hat MonkeyParking, das offenbar Provisionen für seine Dienste verdienen will, diese Rechnung ohne die Stadtverwaltung von San Francisco gemacht. Wie das Wall Street Journal schreibt, erhielt die Firma nun einen blauen Brief. Es sei verboten, aus öffentlichen Parkplätzen einen "räuberischen privaten Markt" zu machen. Pro Vorfall könnten Fahrer mit einer Strafe von 300 Dollar rechen, so der San-Francisco-Rechtspfleger Dennis Herrera in einer Pressemitteilung. "Wir werden Firmen, die öffentliche Straßenparkplätze für ihren privaten Profit in Geiselhaft nehmen, nicht tolerieren."

Die Stadtverwaltung versucht auch, Apple dazu zu bewegen, MonkeyParking aus dem App Store zu nehmen, weil die Software dessen Nutzungsbedingungen verletze, weil sie illegal sei. Neben MonkeyParking wurden auch die Dienste Sweetch und Parkmodo abgemahnt. ParkModo soll über die Online-Plattform Craigslist versucht haben, Menschen 13 Dollar pro Stunde zu bezahlen, um Parkplätze im populären IT-Revier Mission District zu besetzen. Diese sollten dann ebenfalls versteigert werden. (bsc)