Schweizer Regulierer entscheidet Streit zwischen Registry und Hostingbranche

Die als Stiftung organisierte Schweizer Registry Switch darf ihrer kommerziellen Hosting-Tochter keine besseren Konditionen bieten als den Wettbewerbern, entschied das Bundesamt für Kommunikation auf Beschwerde einiger Hoster.

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In einem Streit zwischen Schweizer Hosting-Anbietern und der in einer Stiftung organisierten Domain-Registry Switch hat die Regulierungsbehörde ein Machtwort gesprochen. Das Schweizerische Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat Switch in einer am Mittwoch veröffentlichten Verfügung (PDF-Datei) vom 11. April verpflichtet, den klagenden Hostern die gleichen Konditionen zu bieten wie der kommerziellen Tochtergesellschaft Switchplus.

Die Hoster hatten unter anderem bemängelt, dass Switch auf seiner Website für die eigene Hosting-Tochter werbe. Solche Werbeleistungen müssten nun auch den konkurrierenden Anbietern gewährt oder unterlassen werden, beschied das Bakom. Switch müsse für Transparenz sorgen und über sämtliche der Tochter gewährten Leistungen Rechenschaft ablegen sowie diese zur Überprüfung durch die Bakom getrennt abrechnen.

"Mit ihrem Entscheid bestätigt die Aufsichtsbehörde unsere bereits im August 2009 geäußerte Ansicht, dass jegliche Werbung für Switchplus auf der Webseite von Switch, die über die den Mitbewerbern der Tochtergesellschaft gewährten Werbemöglichkeiten hinausgeht, unzulässig ist", erklärte Claudius Röllin, Inhaber des Unternehmens Hostpoint, in einer Mitteilung. Neben Hostpoint hatten zehn weitere Hosting-Anbieter gegen die Praxis Beschwerde eingelegt, weitere 40 Unternehmen sollen das Anliegen unterstützen.

[Update: Ein Switch-Sprecher betonte auf Anfrage, dass die Verfügung noch nicht rechtskräftig sei."Wir können die Schlussfolgerungen nicht nachvollziehen und erwägen daher, die Verfügung anzufechten".] Seit 1987 betreibt Switch das Netz der Schweizer Hochschulen. Die Stiftung ist zudem die Registry für die Länderdomains .ch und .li. Die Registry vergibt und verwaltet die Domains im Auftrag des schweizerischen Bakom sowie des Amts für Kommunikation des Fürstentums Liechtenstein. Switch hatte das Tochterunternehmen Switchplus 2009 als Aktiengesellschaft gegründet und bietet darüber neben Domainregistrierungen auch Hostingdienste sowie weitere Internetdienstleistungen an.

Die klagenden Hoster betonen, dass sie sich "nicht gegen einen weiteren Mitbewerber wehren", sondern dass Switch die "über lange Jahre der Monopoltätigkeit angesammelten Reserven und Rückstellungen von über 40 Millionen Franken dafür einsetzt, in nachgelagerten Märkten Fuß zu fassen". Die Stiftung missbrauche ihre marktmächtige Stellung, indem sie ihrer Tochter Kunden zuführe und teure Werbekampagnen finanziere. Die elf Hoster waren zuvor mit einer Beschwerde bei der Wettbewerbskommission (Weko) zunächst abgeblitzt, haben gegen diese Entscheidung aber Beschwerde eingelegt. (vbr)