Schweizer Verbraucherschützer wehren sich gegen Abgaben auf MP3-Player

Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz meint, die Entscheidung für eine Vergütung für Speicher in digitalen Aufzeichnungsgeräten sei ohne klare Rechtsgrundlage gefallen.

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Ab März müssen in der Schweiz Hersteller und Importeure von digitalen Aufzeichnungsgeräten eine Vergütung für die in diesen Geräten eingebaute Speichereinheit bezahlen. Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wendet gegen die im Januar von der Schiedskommission getroffene Entscheidung ein, sie sei ohne klare Rechtsgrundlage getroffen worden. Das geht aus einer Mitteilung der Verbraucherschützer von heute hervor. Sie haben dem Bundesrat Christoph Blocher einen Brief zugeschickt, in dem sie sich gegen die Beschlüsse wehren.

Darin schreiben sie, "eine marktwirtschaftliche Regel besagt: Wer mehr bezahlt, erhält auch mehr. Aber keine Regel ohne Ausnahme", denn die Konsumenten erhielten für die Verwertungsgebühren keinen Mehrwert. Im Urheberrechtsgesetz stehe geschrieben, dass Urheberrechtsabgaben nur auf Leerträger erhoben werden dürften. Der Ständerat habe am 5. Oktober 2005 eine generelle Geräteabgabe abgelehnt. "Für die Stiftung für Konsumentenschutz ist es nicht akzeptabel, dass die Kommission nun eigenmächtig definiert, was ein Gerät ist und was nicht."

Weiter habe die Kommission entschieden, dass die Konsumentenorganisationen keine maßgebenden Nutzerverbände seien und darum nicht an den Verhandlungen teilnehmen sollten. "Das ist unsinnig – schließlich müssen ja die Konsumenten als Endnutzer diesen neuen Tarif berappen", wendet die SKS ein. Das erste Mal zahle ein Verbraucher, wenn er online einen Song kauft. Wenn er diesen auf einem MP3-Player anhören will, müsse er zum zweiten Mal zahlen, nämlich den neuen Tarif. Kopiert er die Musikdatei dann noch auf eine CD, um sie zum Beispiel im Auto anzuhören, komme noch die Leerträgervergütung auf der CD hinzu. Solch eine "Kumulierung von Urheberrechtsabgaben" sei inakzeptabel. (anw)