Schweizer stimmen fĂĽr Anti-Terrorgesetz

Die Schweizer Polizei soll künftig mehr präventiv gegen Terrorgefahren vorgehen können. Dagegen gab es vor der Abstimmung viel Kritik.

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Die Schweizer Polizei soll einschreiten können, bevor Terroristen zuschlagen.

(Bild: Schweizerischer Bundesrat)

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56,6 Prozent der Schweizer haben am Sonntag fĂĽr ein neues Anti-Terrorgesetz gestimmt. Damit haben sie ein Gesetz angenommen, mit dem Bundesrat und Parlament der Schweiz eine rechtliche Grundlage dafĂĽr schaffen wollen, dass die Polizei besser vorbeugend eingreifen kann.

Zurzeit könne die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat, hieß es zur Begründung. Um das zu ändern, hatte das Parlament das " Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus " beschlossen. Die Polizei soll einschreiten können, wenn "konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht". Solche Gefährder können auf Antrag eines Kantons, des Geheimdienstes NDB oder einer Gemeinde zu Ansprachen eingeladen und verpflichtet werden, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Außerdem sieht das Gesetz ein Kontakt- und Ausreiseverbot vor und auch eine Abschiebehaft.

Als terroristische Gefährder gelten Personen, wenn wegen "konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie oder er eine terroristische Aktivität ausüben wird", heißt es in der Vorlage. Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.

Mit diesen Definitionen könnten präventive und Zwangsmaßnahmen alle treffen, die aus politischen Gründen "Furcht und Schrecken" verbreiteten, kritisierte vor der Abstimmung der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer. Das könnten Rechtspopulisten sein, die vor Überfremdung warnen, genauso wie Klimaaktivisten, die vor der Klimakrise warnen, – oder auch er selbst. Auch die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, findet die Definitionen zu vage; sie hatte die Schweizer Gesetzgebenden aufgefordert, das Gesetz daraufhin zu überprüfen, ob es mit den Menschenrechtsverpflichtungen vereinbar ist.

Die Schweizer Regierung hatte argumentiert, das neue Gesetz enthalte Bestimmungen, mit denen eine willkürliche und unverhältnismäßige Anwendung verhindert werden solle. Jede Sanktion sei auf einen Einzelfall bezogen und zeitlich befristet, gegen sie könne beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.

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(anw)