Siemens-Schmiergeldaffäre: Weiter Verhandlungen über Schadenersatzzahlungen
Frühere Siemens-Vorstände sind laut einem Zeitungsbericht nur dann zur Zahlung von Schadenersatz bereit, wenn sie keinen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft erhalten. Dies werde von Siemens jedoch als "abwegig" bezeichnet.
Die früheren Siemens-Konzernchefs Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld sind laut einem Zeitungsbericht nur dann bereit, an das Unternehmen Schadenersatz für die Korruptionsaffäre zu zahlen, wenn sie keinen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Süddeutsche Zeitung schreibt unter Berufung auf das Protokoll eines Treffens von Anwälten der Ex-Vorstände und Konzernbevollmächtigen, Siemens habe bereits im Frühjahr ein Ultimatum gestellt. Kleinfeld, Pierer und die anderen sollen sich demnach bis Ende August zur Zahlung bereit erklären, sonst wolle der Konzern Schadenersatzklagen einreichen. Pierer soll 6 Millionen Euro zahlen, die anderen Ex-Vorstände weniger, aber ebenfalls Millionenbeträge.
Siemens soll laut dem Bericht bei der Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, dass die dort anhängigen Bußgeldverfahren eingestellt werden. Dann wären mehrere frühere Manager bereit, Schadenersatz an Siemens zu zahlen – aber nur, wenn der Konzern die Millionenforderungen reduziere und weitere Zugeständnisse mache. Das werde bei Siemens jedoch als "abwegig" bezeichnet, man könne nicht auf die Staatsanwaltschaft einwirken. Kleinfelds Anwalt Norbert Gatzweiler wird mit den Worten zitiert, dass sein Mandant das mit einem Bußgeldbescheid verbundene Schuldanerkenntnis nicht abgeben könne, weil dies das Ende seiner beruflichen Karriere bedeuten würde. Kleinfeld leitet derzeit den US-Aluminiumkonzern Alcoa.
In dem Korruptionsskandal geht es um 1,3 Milliarden Euro an dubiosen Zahlungen, die vermutlich als Schmiergeld zur Erlangung von Aufträgen im Ausland eingesetzt wurden. Vor knapp einem Jahr hatte der Siemens-Aufsichtsrat Regressforderungen gegen frühere Top-Manager wegen des milliardenschweren Schmiergeld-Skandals und der Affäre um verdeckte Zahlungen an die Arbeitnehmerorganisation AUB abgesegnet. (anw)