Smartphones & Co.: Online-Händler ignorieren meist noch neue Update-Pflicht
Seit 2022 mĂĽssen Produkte mit digitalen Elementen fortlaufend mit Software-Aktualisierungen versorgt werden. Ein Test liefert aber ernĂĽchternde Ergebnisse.
Für Waren mit digitalen Elementen wie Handys oder Laptops, die ein Kunde von einem Händler erwirbt, gilt seit Anfang 2022 eine Aktualisierungspflicht mit Updates oder Versionswechseln (Upgrades). Verkäufer oder Ausrüster müssen die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit der Geräte damit auch nach deren Übergabe gewährleisten. Ob und wie dies Händler bereits vor einem Kauf transparent machen, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer nicht repräsentativen Stichprobe bei Smartphones untersucht. Nur drei der zehn überprüften Online-Anbieter informieren laut den jetzt veröffentlichten Ergebnissen über die speziellen Gewährleistungsrechte. Kein einziger Anbieter nennt einen konkreten Zeitraum, in dem Verbraucher Aktualisierungen erwarten können.
Die Verbraucherschützer prüften zwischen Oktober und Dezember 2023 anhand von je zwei zufällig ausgewählten Smartphones unterschiedlicher Preisklassen bei den Online-Shops und -Marktplätzen alternate.de, amazon.de, cyberport.de, euronics.de, expert.de, galaxus.de, lidl.de, www.mediamarkt.de, notebooksbilliger.de und otto.de, ob sie vom Bestellvorgang bis zum "Checkout" einschlägige Informationen erhalten. Sie bezogen dabei etwa auch Frage-Antwort-Seiten und AGBs mit ein. Bei den sieben Seiten Alternate, Cyberport, Euronics, Galaxus, Lidl, MediaMarkt und Otto wurden sie überhaupt nicht fündig. Meist verwiesen diese Anbieter nur in den Geschäftsbedingungen auf die Geltung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Ausbleibende Information kann Produktmangel darstellen
Nur Amazon, Expert und Notebooksbilliger klären den Prüfern zufolge auf ihrem Webauftritt über die erweiterten Gewährleistungsrechte sowie speziell über Software-Updates auf. Lediglich bei Expert seien die Informationen gebündelt und vergleichsweise gut auffindbar. Aus Sicht der Konsumenten seien die Resultate insgesamt ärgerlich, betont Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. "Wer seine Rechte nicht kennt, wird sie auch nicht einfordern. Das gilt insbesondere bei neu eingeführten Regelungen." Kämen die Anbieter den Vorschriften nicht nach, sei das unter Umständen ein Produktmangel. Verbraucher könnten dann auch die Palette traditioneller Gewährleistungsrechte geltend machen. Zwar stehe es Verkäufern – wie bei Smartphones üblich – frei, die Bereitstellung von Updates an die Hersteller zu delegieren. Das entbinde sie jedoch nach dem Kauf weder von der Informationspflicht, noch von der Haftung.
Kunden erinnert die Organisation daran, dass sie bereitgestellte Updates installieren müssten, um die Funktionsfähigkeit der Geräte sicherzustellen. Sonst könnten Gewährleistungsrechte zurückgewiesen werden. Die Verfügbarkeit der Aktualisierungen müsse aber nachweisbar erkenntlich gemacht werden. Insgesamt sieht die Verbraucherzentrale Nachholbedarf bei den Händlern, um auch "bewusste Kaufentscheidungen für nachhaltigere Produkte zu ermöglichen". Zudem sei die Politik gefragt, da sie die Mindestdauer, für die Verkäufer Aktualisierungen bereitstellen müssen, bislang nicht festgelegt habe. Das Bundesjustizministerium ging in einer Kalkulation im Rahmen der Gesetzesnovelle davon aus, dass dies im Schnitt für fünf Jahre der Fall sei.
(mho)