Sonntagsarbeit bei Amazon war nicht rechtmäßig

Im Prozess um die Rechtmäßigkeit der Sonntagsarbeit im Amazon-Standort Bad Hersfeld im Weihnachtsgeschäft 2014 hat das Verwaltungsgericht Kassel das Urteil gesprochen. Demnach hat das Regierungspräsidium Kassel die Arbeit zu Unrecht genehmigt.

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Amazon

(Bild: dpa, Jan-Philipp Strobel/Archiv)

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  • dpa

Das Verwaltungsgericht Kassel hat dem Internet-Versandhändler Amazon bei der Sonntagsarbeit im Weihnachtsgeschäft Grenzen gesetzt. Das Gericht urteilte bereits am vergangenen Dienstag, dass die Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel für den Standort Bad Hersfeld in der Vorweihnachtszeit 2014 rechtswidrig war, wie ein Richter am Freitag sagte. Damit bestätigte er Angaben der Initiative Allianz für den freien Sonntag.

Die Kasseler liegen mit ihrer Entscheidung auf der Linie anderer Verwaltungsgerichte in Deutschland und des Bundesverwaltungsgerichts. Es blieb zunächst unklar, welche Auswirkungen das Urteil in Zukunft entwickelt.

Das Verwaltungsgericht Kassel begründete im vorliegenden Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Sonntagsarbeit nicht vorlagen. Nach der üblichen Rechtsprechung könne Sonntagsarbeit in Einzelfällen zugelassen werden, wenn das aufgrund außergewöhnlicher Umstände zur Vermeidung eines erheblichen Schadens geboten ist. Amazon habe aber nicht darlegen können, inwiefern diese Umstände im Weihnachtsgeschäft vorlagen, sagte ein Gerichtssprecher.

Die klageführende Gewerkschaft Verdi bezeichnete es als wichtiges Signal, dass auch das Geschäftsmodell von Amazon mit sehr kurzen Lieferzusagen es nicht rechtfertige, eine Ausnahme vom Sonntagsschutz zu gewähren. Auch im Online-Handel dürfe nicht rund um die Uhr gearbeitet werden. Eine Amazon-Sprecherin kommentierte in München: "Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts." (jam)